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Newsletter März 2013
Liebe Leserinnen und Leser,
jetzt wird‘s grün! Und damit meine ich nicht nur den Frühling, der vor der Türe steht, sondern auch den politischen Wandel, mit dem wir im Herbst bei der Bundestagswahl hoffentlich ein super Ergebnis hinlegen werden. Der Vorwahlkampf ist schon in vollem Gange – hier in Berlin und bei uns in Rheinland-Pfalz.
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Leistungsschutzrecht: Trauerspiel im Bundesrat
Heute ist ein schwarzer Tag für die Medienvielfalt und die Kreativität im Netz. Die SPD in Nordrhein-Westfalen und Hamburg hat im Handstreich unsere wochenlangen Bemühungen zunichte gemacht, das unsinnige Leistungsschutzrecht zu stoppen. Es ist mir absolut unverständlich, wie die SPD Hamburg einen Antrag stellen kann, der die Schwächen des Gesetzes kritisiert, aber dann in logischer Konsequenz nicht dafür sorgt, dieses Gesetz im Bundesrat zu stoppen.
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Leistungsschutzrecht in den Vermittlungsausschuss
Stellungnahme von Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, zu den Äußerungen Peer Steinbrücks, das umstrittene Leistungsschutzrecht nicht vor den Vermittlungsausschuss des Bundesrates bringen zu wollen:
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Eine Lockerung der Pressefusionskontrolle bringt die Pressevielfalt in Gefahr
Zu heutigen Presseberichten, wonach die Grünen eine Initiative zur Erleichterung der Pressefusionskontrolle mittrügen, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:
Eine Lockerung der Pressefusionskontrolle ist ein Fehler und wird von der grünen Bundestagfraktion nicht unterstützt. Die von der SPD in den Bundestag und Bundesrat eingebrachte Initiative hätte zur Folge, dass Verlage mit einem Umsatz von unter 15 Millionen Euro ohne jegliche Prüfung fusionieren könnten. So könnten auch Zeitungen übernommen werden, die in ihrem Erscheinungsgebiet ohne lokale Konkurrenz erscheinen, solange sie unter dieser Schwelle liegen. Vor allem im Süden und Südwesten Deutschlands gibt es noch eine ganze Menge solch kleinerer Blätter. Es steht zu befürchten, dass ohne diese Bagatellklausel Verlage auf Shoppingtour gehen. Das wäre ein harter Schlag gegen die Medienvielfalt. Darum können wir diese Änderung nicht mittragen.
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Wichtiger Beitrag zur Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Urheberrechts
Zu der Veröffentlichung eines Gutachtens zu Pauschalvergütungsmodellen erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:
Der digitale Wandel erfordert einen echten gesellschaftlichen Interessenausgleich und darum auch eine zeitgemäße Anpassung des Urheberrechts. Wir haben daher ein Gutachten zur rechtlichen und ökonomischen Umsetzbarkeit sowie Ausgestaltung eines Pauschalvergütungsmodells in Auftrag gegeben.
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Bundesregierung muss sich vom Leistungsschutzrecht verabschieden
Die Opposition warnt seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Jetzt endlich mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das seit sechs Monaten vorliegt und für Kritik auch von namhaften Wissenschaftlern gesorgt hat.
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Pressefreiheit ist keine Auslegungssache
Zur Argumentation des Bundes vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass Bundesbehörden Journalistinnen und Journalisten nicht mehr nach den Pressegesetzen Auskunft zu erteilen hätten, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:
Die Argumentation des Bundes beim Bundesverwaltungsgericht ist absurd. Mit dem Verweis, Presserecht liege in Länderkompetenz und könne für Bundesbehörden nicht gelten, gibt sich das Bundesinnenministerium eine unglaubliche Blöße. Wenn es nach dem Bund ginge, könnten dann in letzter Konsequenz Journalisten nicht mehr umfassend über Bundesangelegenheiten, über Bundesregierung und Bundesbehörden berichten. Denn natürlich sind Journalisten auf Auskunft von Bundesbehörden angewiesen. Somit können die Medien ihre demokratische Kontrollfunktion nicht mehr ausüben.
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Kommunikation für alle
Rede auf einer Tagung an der FAU in Erlangen zum Thema „Kommunikationsrechte“.
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Leistungsschutzrecht: Einigung zwischen Frankreich und Google
Das geplante Leistungsschutzrecht muss entschieden zurückgewiesen werden: Mit dem Gesetz wäre nur wenigen Verlagen in Deutschland geholfen – am ehesten…