Bundesregierung muss sich vom Leistungsschutzrecht verabschieden

Zur anhaltenden Kritik an einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:

Die Opposition warnt seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Jetzt endlich mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das seit sechs Monaten vorliegt und für Kritik auch von namhaften Wissenschaftlern gesorgt hat.

Vor kurzem hat bereits der FDP-Bundeswirtschaftsminister erhebliche Bedenken bezüglich des Vorhabens angemeldet. Heute nun hat der Vorsitzende des Rechtausschusses, Siegfried Kauder (CDU), in bemerkenswerter Offenheit noch einmal nachgelegt und erhebliche  verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Die stellvertretende CSU-Generalsekretärin hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt zu prüfen, welche Alternativen es gibt. Trotz dieser Bedenken hält die Bundesregierung unbeirrt an ihrem Vorhaben fest. Offenbar gilt hier ein Versprechen der Kanzlerin gegenüber den Verlagen mehr als politischer Sachverstand.

Die Bundesregierung hat sich vollkommen verrannt. Sie muss endlich Abstand vom Leistungsschutzrecht für Presseverlage nehmen. Statt eines solchen schwarz-gelben Wahlgeschenks an wenige große Presseverlage, sollte sie sich endlich Gedanken darüber machen, wie man die Pressevielfalt tatsächlich erhalten und Journalismus fördern kann. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage würde hingegen erhebliche Verschlechterung für kleine Verlage, Journalistinnen und Journalisten und die digitale Gesellschaft zu riskieren.

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