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Normenkontrollverfahren jetzt auf den Weg bringen
Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut. Daher setzen wir uns im Namen der Rundfunkfreiheit für ein möglichst geschlossenes Vorgehen ein,…
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Zugangsanbieter von Inhalteanbietern im Internet unterscheiden
Es ist zu hoffen, dass die Länder wirklich bei der eingeschränkten Definition des Anbieterbegriffes bleiben und nur Content-Anbieter zu Alterskennzeichnung und der Nutzung von Jugendschutzprogrammen angeregt werden. Alles andere würde das Internet lahmlegen und dem Haftungsregime des Telemediengesetzes zuwider laufen.
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„Über 1200 Arbeitsplätze in Gefahr“
Über die Folgen einer Kürzung der Solar-Förderung für die Schott AG haben sich die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner und der Landes-Vorstandssprecher der GRÜNEN, Daniel Köbler informiert. Der Vorsitzende des Vorstands der SCHOTT AG, Professor Dr. Udo Ungeheuer, erörterte während eines Ortstermins: „Wir haben mehrere hundert Millionen Euro in unsere Tochter Schott Solar investiert. Wenn diese sich nicht mehr amortisieren, müssen wir Abschreibungen machen. Damit sind allein bei SCHOTT Solar in Deutschland 1.200 Arbeitsplätze existenziell gefährdet.“
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MdB Tabea Rößner fordert: Zusagen einhalten!
Die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner hat die Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, den geplanten Ausbau des Nordkopfes zu streichen und so eine bedeutende Verbesserung der Qualität des Bahnverkehrs im Rhein-Main-Gebiet zu verhindern, scharf kritisiert.
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„Unsozial und realitätsfern“
Die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgericht: „Die bisherige Regelung ist unsozial und realitätsfern. Eltern wissen: Kinder kosten nicht weniger Geld als Erwachsene sondern mehr.“
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Normenkontrollantrag für einen unabhängigen Rundfunk
Wir wollen in Karlsruhe klagen, denn wir wollen keinen Schwarzfunk. Wir wollen auch keinen Rotfunk und keinen Grünfunk. Was wir wollen, ist ein unabhängiger Rundfunk.
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„Mövenpick-Partei schlägt wieder zu“
Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner fordert Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle auf, die für den 1. April 2010 vorgesehene Kürzung der Solarförderung zurückzunehmen.
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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Anbieter ist nicht gleich Anbieter
Die Länder sind gut beraten, sich noch einmal genau zu überlegen, wer welche Pflichten im Netz haben soll. Anbieter ist nicht gleich Anbieter. Wenn Zugangs- und Hostprovider künftig die Regelungen zum Jugendschutz genauso umsetzen müssen, wie die Anbieter von Inhalten im Netz, dann würde das Internet weit mehr reglementiert als mit dem hoch umstrittenen „Zensursula“-Gesetz.
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N24 retten – es geht um mehr!
Die privaten Rundfunksender haben eine gesellschaftliche Verantwortung, die über reines Profitstreben hinausgeht. Rundfunk ist keine Ware wie jede andere, sondern dient der Willens- und Meinungsbildung. Da der Markt diese Aufgabe offenbar nicht von alleine regelt, brauchen wir eine Diskussion über den Informationsauftrag in den privaten Nachrichten und müssen über Anreize oder andere Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag nachdenken.