Presse und Meinungen

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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Anbieter ist nicht gleich Anbieter

Die Länder sind gut beraten, sich noch einmal genau zu überlegen, wer welche Pflichten im Netz haben soll. Anbieter ist nicht gleich Anbieter. Wenn Zugangs- und Hostprovider künftig die Regelungen zum Jugendschutz genauso umsetzen müssen, wie die Anbieter von Inhalten im Netz, dann würde das Internet weit mehr reglementiert als mit dem hoch umstrittenen „Zensursula“-Gesetz.

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N24 retten – es geht um mehr!

Die privaten Rundfunksender haben eine gesellschaftliche Verantwortung, die über reines Profitstreben hinausgeht. Rundfunk ist keine Ware wie jede andere, sondern dient der Willens- und Meinungsbildung. Da der Markt diese Aufgabe offenbar nicht von alleine regelt, brauchen wir eine Diskussion über den Informationsauftrag in den privaten Nachrichten und müssen über Anreize oder andere Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag nachdenken.

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