Rede zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz am 22.04.2021

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

„Ziemlicher Witz“, „inakzeptabel“ und „spektakulär unambitioniert“ – so das Urteil der Sachverständigen bei der Anhörung. Und auch der überarbeitete Gesetzentwurf enttäuscht alle Hoffnungen auf eine moderne Umsetzung des TK-Kodexes! Dabei geht es hier um eine Zukunftsaufgabe: nämlich die digitale Infrastruktur schneller und verbraucherfreundlich auszubauen.

Stattdessen haben Sie zweiJahre mit Streitereien zwischen den Ministerien verplempert, Verbände mit absud kurzen Äußerungsfristen vor den Kopf gestoßen, und uns knallen Sie vorgestern umfangreichste Änderungen vor die Füße! Eine fruchtbare und sachorientiereBeratung geht anders!

Inhaltlich sind die neuen Vorschläge kein großer Wurf – in Teilen sogar ein Rückschritt! 2019 kündigte die Bundesjustizministerin das Ende von Zweijahresverträgen für Telefon oder Handy an. Das ist nun vom Tisch: Es müssen nur irgendwelche 12-Monatsverträge angeboten werden, ohne Preisdeckelung. Diese werden also weiter nur als Alibi und teuer angeboten werden. Das ist status quo und keine Verbesserung für die Verbraucher:innen!

Die neue Regelung für ein gedeckeltes Glasfaserbereitstellungs­entgelt mag zwar besser sein als eine Modernisierungsumlage, die ewig auf die Miete umgelegt werden kann. Aber nur dann, wenn die Deckelung nicht mit „begründeten Mehrkosten“ leicht ausgehebelt werden kann – so wie es das Gesetz ermöglicht.

Und alle Nutzer:innen sollten die vertraglich zugesicherte Datenübertragungsrate auch tatsächlich bekommen – das ist aktuell nur bei 16 Prozent von ihnen der Fall. Da reicht Ihr Minderungsrecht nicht. Deshalb fordern wir einen pauschalierten Schadenersatz­anspruch von 5 Euro pro Tag.

Genauso enttäuschenddie Regelung zum Universaldienst: eine Minimalst-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Die Corona-Pandemie zeigt doch, was dringlich ist. Nur mit schnellem und verlässlichem Internet können Menschen Homeoffice machen, am Distanzunterricht teilnehmen oder digitale Verwaltungsleistungen nutzen.

Deshalb brauchen wir einen echten Rechtsanspruch auf schnelles Internet – mit jährlich festgelegten Mindestbandbreiten, die immer und überall zur Verfügung stehen. Diese muss sich daran orientieren, was die Mehrheit aller Nutzer:innen tatsächlich hat. Ihnen reicht es dagegen, wenn eine Handvoll Dienste halbwegs funktionieren. Da platzt doch Ihr groß angekündigtes „Recht auf schnelles Internet“ wie eine Seifenblase. Das sollten Sie auch zugeben!

Der Gesetzentwurf birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken und stiftet mit parallellaufenden Gesetzesvorhaben Verwirrung. Es drohen Rechtsunsicherheit bei der Wirtschaft und Gefahr für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann wenigsten auf den Bundesdatenschutzbeauftragten. Sie müssen zwingend sicherstellen, dass, wenn Sie Datenschutzfragen aus TKG und TMG herauslösen und in einem eigenen Gesetz, dem TTDSG, regeln, dass diese Gesetze gleichzeitig in Kraft treten.

Vielen Dank!

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