Digitale-Dienste-Gesetz trägt zur EU-weiten Durchsetzung neuer Regeln für Plattformen bei

Zum Beschluss des Digitale-Dienste-Gesetzes erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschusses für Digitales:

Mit leichter Verspätung haben wir heute das Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen. Damit setzen wir den Digital Services Act um, passen den deutschen Rechtsrahmen an die Neuerungen an und schaffen die Rechtsgrundlage für eine unabhängige und schlagkräftige Digitalaufsicht in Deutschland. Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, dass die neue EU-weite Aufsichtsstruktur schnell ihre Arbeit aufnehmen und gerade während der kommenden Wahlen auf die Einhaltung der neuen Regelungen zum Umgang mit illegalen Inhalten achten kann.

Es gab einen guten Entwurf von der Bundesregierung, den wir in einem zügigen und konstruktiven Verfahren als Koalitionsfraktionen an entscheidenden Stellen noch verbessern konnten. Bei digitalen Diensten, die stark im Grundrechtsbereich agieren, muss die Unabhängigkeit der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur gesichert sein. Dafür wollen wir im Hinblick auf Qualifikation und Unabhängigkeit höhere Anforderungen an die Leitungsposition stellen, sie soll zudem in einem Ausschreibungsverfahren und allein durch den Präsidenten der Bundesnetzagentur ausgewählt werden.

Besonders wichtig: Ministerien und Bundestag sollen bei der Auswahl der Leitung nicht mitreden. Exekutive bzw. Politik sollten keinen Einfluss haben, wenn es um die Auswahl der Regulierer geht, die sich u.a. mit der Struktur unserer demokratischen Öffentlichkeit befassen. Auch der Beirat muss eigenständig agieren können, neben einer Geschäftsstelle soll er daher Informationsansprüche gegenüber den zuständigen Behörden haben. Empfehlungen des Beirats sollten veröffentlicht werden, und insbesondere Mitglieder aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine angemessene Aufwandsentschädigung bekommen.

Um Beschwerden niedrigschwellig melden zu können, braucht es leicht zugängliche, einfache Beschwerdemanagementsysteme für Nutzerinnen und Nutzer. Und bei den Befugnissen des Bundeskriminalamtes haben wir mit der Pflicht zu einem jährlichen Tätigkeitsbericht auch den Spielraum für mehr Transparenz und insgesamt für mehr Klarheit ausgeschöpft und in der Begründung die Kompetenzen des BKA deutlich konturiert. Wir halten zudem in einem Entschließungsantrag fest, dass eine Regelung zum nationalen Zustellungsbevollmächtigten und ein Anpassung der Impressumspflicht im Digitalen Gewaltschutzgesetz verankert wird – das nun ebenfalls zügig kommen soll.

Die neue Aufsichtsstruktur und die Begleitung durch den Beirat müssen jetzt in den Haushaltsberatungen gut ausgestattet werden, damit der Digitale Koordinator auf Augenhöhe mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten auftreten kann und Forschungsbegleitung auf hohem Niveau erfolgen kann.

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