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Angriff auf die Rundfunkfreiheit: Besetzung der Direktorenstelle der Landesmedienanstalt Saarland nicht verfassungsgemäß

Zur Veröffentlichung des von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenen Kurzgutachtens zur Besetzung der Direktorenstelle der Landesmedienanstalt des Saarlands erklären die Medienpolitikerinnen Tabea Rößner und Margit Stumpp:

Die Wahl der neuen Direktorin der saarländischen Landesmedienanstalt Anfang des Jahres verstößt gegen die Rundfunkfreiheit. Zu diesem Schluss kommt der Medien- und Staatsrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr in seinem Kurzgutachten. Zwar regelt das saarländische Landesmediengesetz die Wahl durch den Landtag, aber diese gesetzliche Regelung muss nach Dörrs Feststellung dringend geändert werden. Zudem ist die Ernennung und Festlegung auf eine Landtagsabgeordnete als Kandidatin durch die mehrheitstragenden Fraktionen im Vorfeld höchst problematisch. Damit hat die große Koalition im Saarland jedes medienpolitische Feingefühl verloren.

Dörr, der auch bei der Abstrakten Normenkontrolle zum ZDF-Staatsvertrag gutachterlich tätig war, bezieht sich auf die Wahl durch den Landtag, also durch ausschließlich staatliche Vertreterinnen und Vertreter. Damit verstößt die Regelung gegen das Gebot der Staatsferne und gegen die Rundfunkfreiheit. Im ZDF-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Besetzung der Aufsichtsgremien konkretisiert und festgestellt, dass zur Wahrung der Staatsferne maximal ein Drittel der Gremienmitglieder der staatlichen Sphäre zuzurechnen sind. Der Landtag besteht aber ausschließlich aus staatlichen Vertreterinnen und Vertretern.

Der Rundfunk muss staatsfern organisiert sein und damit auch die Aufsicht über den Rundfunk. In fast allen anderen Bundesländern wird die Direktorenstelle durch pluralistisch zusammengesetzte Gremien besetzt. Es ist also dringend notwendig, das saarländische Landesmediengesetz verfassungskonform auszugestalten. Auch die Entsendung des saarländischen Mitglieds in die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks problematisiert das Gutachten. Das Saarland hat im Sommer den amtierenden Oberbürgermeister von St. Ingbert, Dr. Ulli Meyer, in die KEF entsandt. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ZDF-Staatsvertrag wird ein Bürgermeister der Staatsseite zugerechnet. Damit drängt sich der Verdacht auf, dahinter stecke System.

Die Akzeptanz unseres dualen Mediensystems hängt vom Vertrauen der Bevölkerung in Unabhängigkeit und Staatsferne ab. Ein solch institutioneller Angriff auf die Rundfunkfreiheit ist ein Angriff auf die Demokratie, der nicht hingenommen werden darf. Andernfalls müsste sich Karlsruhe damit befassen.

Hier findet Ihr das Kurzgutachten:

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