Gutscheinlösung muss auf Freiwilligkeit basieren

Zum Beschluss des „Corona-Kabinetts“ einer verpflichtenden Gutscheinlösung für abgesagte Reisen und Veranstaltung erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherpolitik der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Lösung der Bundesregierung läuft darauf hinaus, dass die Verbraucher*Innen gezwungen werden, den Unternehmen zinslose Kredite mit einer langen Laufzeit zu gewähren. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Lasten der Coronakrise einseitig auf die Verbraucher *Innen abgewälzt werden, die genauso mit finanziellen Einbußen zu kämpfen haben und auf die geltenden Bestimmungen bei Vertragsschluss vertraut haben.

Noch ist unklar, wie viel Rückzahlungen die Unternehmen tatsächlich leisten müssen. Schon jetzt verzichten viele Verbraucher*Innen freiwillig auf die Rückerstattung des gezahlten Preises oder erklären sich mit der Verschiebung der Veranstaltung oder einem Gutschein auf freiwilliger Basis einverstanden. 

Auch eine mögliche Härtefallklausel wird nicht der Situation der Verbraucher*Innen gerecht. Es kann ja kaum beabsichtigt sein, dass Verbraucher*Innen gegenüber Unternehmen darlegen müssten, dass sie selbst in finanzieller Not sind. Zum anderen werden die wenigsten Verbraucher*Innen das Prozessrisiko auf sich nehmen und aufgrund eigener Not ihren Anspruch – auch vor Gericht – geltend machen.

Im Zweifel stehen die Verbraucher*Innen am Ende mit einem wertlosen Gutschein da, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet und die Veranstaltung ersatzlos gestrichen wird. Zumindest sind sie künftigen Preissteigerungen schutzlos ausgeliefert. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, von einer verpflichtenden Gutscheinlösung abzusehen und eine ausbalancierte Alternative zu präsentieren, die die Unternehmen und Verbraucher*Innen in fairer Weise vor finanziellen Schäden gleichermaßen schützt.“

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