Fachgespräch Meinungsvielfalt sichern – Medienrechtliche Aspekte der Plattformregulierung

Medienvielfalt sichern

Digitale Plattformen stehen immer häufiger im Fokus der Aufmerksamkeit des Gesetzgebers. Dass es bei sozialen Netzwerken, Telemedien und anderen Anbietern von digitaler Infrastruktur Regulierungsbedarf gibt, bestreitet heute kaum noch jemand.

Die Debatte um die Regulierung der Plattformökonomie wirdjedoch bislang von wettbewerbsrechtlichen Aspekten geprägt. MedienrechtlicheAspekte spielen nur am Rande eine Rolle, obwohl Plattformen auch für die Artund Weise, wie gesellschaftliche Debatten stattfinden, also für diedemokratische Öffentlichkeit, eine immer größere Rolle spielen. Die sogenanntenInformationsintermediäre sind keine Medienanbieter im traditionellen Sinne wieZeitschriftenverlage oder Rundfunkveranstalter. Einige von ihnen haben jedochfür die informationelle Grundversorgung eine Bedeutung erlangt, die mit jenerder traditionellen Gatekeeper auf dem Medienmarkt durchaus vergleichbar ist.

Daher haben wir am 29. November 2019 im Rahmen eines Fachgesprächs mit Abgeordneten aus der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Expertinnen und Experten und der interessierten Öffentlichkeit darüber diskutiert, welchen Einfluss zum Beispiel durch Algorithmen personalisierte Newsfeeds auf die öffentliche Meinungs- und Willensbildung haben, wie genau Meinungsmacht im digitalen Umfeld gemessen werden kann und welchen Prinzipien eine Regulierung folgen muss, die nicht auf die Begrenzung von Marktmacht, sondern auf die Sicherung von Meinungsvielfalt abzielt.

Neue Regulierungsansätze für
„Informationsintermediäre“

Anja Zimmer von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellte den neuen Medienstaatsvertrag vor, mit dem die Bundesländer erstmals nicht nur die Rundfunkanbieter, sondern auch die sogenannten „Informationsintermediäre“ wie Google, Facebook und Co. in die Pflicht nehmen wollen. Transparenzvorgaben soll es dabei ebenso geben wie Anti-Diskriminierungsvorschriften.

Jan-Hinrik Schmidt vom Leibniz-Institut für Medienforschung räumte mit dem Vorurteil auf, die Algorithmen allein würden darüber entscheiden, was Nutzerinnen und Nutzer auf den verschiedenen Plattformen zu sehen bekommen. Vielmehr sei die Interaktion des einzelnen Nutzers und der einzelnen Nutzerin mit der Technik wesentlich für die Ergebnisse mitverantwortlich, so der Wissenschaftler.

Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, betonte die Bedeutung der digitalen Plattformen als „informationelle Grundversorger“. Je mehr digitale Plattformen eine solche Funktion übernähmen, so Mihr, desto eher müsse man ihnen auch bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegen. Mihr plädierte für internationale Lösungen und sprach sich auch dafür aus, gesetzliche Vorgaben für die hauseigenen Community-Standards der Plattformen zu entwickeln.

Marie Weber von Facebook beklagte, dass die Politik viel von den Unternehmen erwarte, aber wenig konkrete Vorgaben mache. So befänden sich die Plattformen in einer Zwickmühle. Einerseits sollten sie Inhalte, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien, nicht willkürlich löschen. Andererseits werde von ihnen erwartet, dass sie wirkungsvoll gegen Hass und Beleidigungen aller Art vorgingen.

Geschäftsmodelle hinterfragen?

Gemeinsam mit meiner Kollegin Margit Stumpp habe ich deutlich gemacht, dass die grüne Bundestagsfraktion sich in Zukunft jenseits von Wettbewerbs- und Strafrecht verstärkt auch mit den medienpolitischen Aspekten der Plattformisierung digitaler Öffentlichkeit befassen wird. Die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen an öffentlichen Debatten, ist schon immer ein grünes Kernanliegen gewesen. Medienvielfaltssicherung muss allerdings in Zeiten der Plattformökonomie neu gedacht werden. Die Bedeutung der Plattformen für die informationelle Grundversorgung muss dabei Dreh- und Angelpunkt neuer medienpolitischer Regulierungsansätze sein.

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