Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur sorgen für besseren Mobilfunkempfang in Deutschland

Zu den heute veröffentlichten Rahmenbedingungen zur Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz:

„Heute hat die Bundesnetzagentur Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung für die Frequenzvergabe  veröffentlicht. Die bestehenden Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz waren zunächst bis Ende 2025 befristet. Nun wurde festgelegt, dass Nutzungsrechte zunächst verlängert werden. Wir begrüßen jedoch die weiteren Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur, die diese heute festgelegt hat. Denn die Versorgungsauflagen an Schienen- und Straßenwegen, die Diensteanbieterverpflichtung und National Roaming sorgen für besseren Mobilfunkempfang in Stadt und Land und machen den Ausbau nachhaltiger und schneller.

Als zentrale Infrastrukturbehörde ermöglicht die Bundesnetzagentur den Ausbau der Netze und fairen Wettbewerb, der zugleich den Verbraucher*innen zugutekommt. Da es im Bereich des Mobilfunks nur ein begrenztes Spektrum an verfügbaren Frequenzen gibt, muss die Agentur sicherstellen, dass die vorhandenen Frequenzen bestmöglich genutzt und die entsprechenden Funknetze auch in der Fläche ausgebaut werden. Um den Ausbau vor allem in ländlichen Regionen zu stärken, hat die Bundesnetzagentur Bedingungen festgelegt, die wir als Grüne Bundestagsfraktion lange gefordert haben. 

Die gestärkten Versorgungsauflagen sorgen für flächendeckenden Mobilfunkempfang in ganz Deutschland, indem der Fokus auf den sogenannten weißen Flecken – also Funklöchern – liegt. So schaffen wir auch im Digitalen gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Endlich werden die Funklöcher im ländlichen Raum geschlossen! Die Bedingungen der BNetzA machen den Ausbau ressourceneffizient, da etwa weniger Baukapazitäten benötigt werden.

Die Diensteanbieterverpflichtung stärkt den Wettbewerb, da Kund*innen so eine größere Freiheit haben, welchen Mobilfunkanbieter sie verwenden wollen. Gleichzeitig ist der Wettbewerb gut für das Netz.

Die neuen Vorgaben sehen National Roaming, also die geteilte Nutzung eines Funkmastes mit anderen Betreibern, vor. So sorgen wir auch im Bereich der Infrastruktur für mehr Nachhaltigkeit und lösen zwei Probleme auf einmal: Teilen sich mehrere Benutzer*innen eine Antenne, können mehr Menschen von der Netzabdeckung profitieren. Zudem wird die Infrastruktur effizienter genutzt und der Ressourcenverbrauch beim Ausbau minimiert.“

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