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Statement zum BGH-Urteil über gelöschte Hassrede-Posts auf Facebook

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Sache „Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, der unter dem Vorwurf der ‚Hassrede“‘Beiträge gelöscht und Konten gesperrt hat“, erklärt Tabea Rößner MdB, netzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt deutlich auf, sie kann auch von Facebook nur in engen Grenzen auf Grundlage ihrer Gemeinschaftsstandards eingeschränkt werden. Facebook darf nur dann Hassbeiträge löschen und Nutzerkonten sperren, wenn die Nutzerinnen und Nutzer vorab über Löschung von Beiträgen informiert werden und vor einer beabsichtigten Accountsperrung die Möglichkeit bekommen, sich dazu zu äußern. Das ist das Mindeste, zu dem Plattformbetreiber verpflichtet sein sollten. Plattformen wie Facebook, die wesentlich zu Information und Kommunikation genutzt werden, müssen kommunikative Chancengleichheit gewährleisten. Die Entscheidung des BGH ist daher eine Stärkung der Nutzer*innenrechte, die wir grundsätzlich begrüßen. Über den schmalen Grat zwischen freier Meinungsäußerung und Hassrede werden wir aber zukünftig noch weitere Diskussionen führen müssen.“

INFO:

Der Bundesgerichtshof – Presse : Pressemitteilungen – Bundesgerichtshof zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem Vorwurf der „Hassrede“ Beiträge gelöscht und Konten gesperrt hat

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