KEF-Nachbesetzung: Fatales Signal für das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Zu Medienberichten über die Berufung von Ulli Meyer, Oberbürgermeister (CDU) von St. Ingbert, zum Vertreter des Saarlandes in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erklärt Tabea Rößner MdB:

„Mit der Berufung eines aktiven Politikers in die KEF setzt die saarländische Regierung das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufs Spiel. Bedauerlich, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten dem Vorschlag des Saarlands gefolgt sind. Damit wird die Unabhängigkeit der KEF untergraben, die politikfrei besetzt sein muss.  Mit dieser Entscheidung wird Öl ins Feuer der schon jetzt hitzigen Debatte über den Rundfunkbeitrag gegossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich herausgestellt, dass die KEF politikfrei zu besetzen ist. Zudem hat das Gericht im ZDF-Urteil von 2014 präzisiert, welche Vertreterinnen und Vertreter der Staatssphäre zuzurechnen sind. Neben Mitgliedern einer Regierung, Abgeordneten und politischen Beamten sind hier auch Wahlbeamte in Leitungsfunktion wie Bürgermeister oder Landräte explizit benannt. Auch wenn die Regelung im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Besetzung der KEF Mitglieder der kommunalen Ebene nicht explizit ausschließt, bedeutet die Besetzung mit Ulli Mayer nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts damit einen Verstoß gegen Verfassungsrecht.

Die Akzeptanz unseres dualen Mediensystems hängt vom Vertrauen der Bevölkerung in Unabhängigkeit und Staatsferne ab. Schon kurz zuvor hat die saarländische Landesregierung bei der Besetzung der Landesmedienanstalt mit einer CDU-Politikerin das medienpolitische Feingefühl verloren.  Die Länder sind gut beraten, Verfassungsrecht zu beachten und Landesgesetze ggf. anzupassen. Sonst muss Karlsruhe wieder für Klärung sorgen.“

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