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Corona: Verbindliche Anordnungen für Filmproduktionen benötigt

Filme sind unterhaltsam und bieten gerade in Zeiten von Corona eine willkommene Ablenkung. Bei der Produktion von Filmen arbeiten viele Branchen und Menschen eng zusammen – im wörtlichen Sinne. Auf den Straßen wird es zunehmen leerer, in vielen Filmstudios nicht. 

Es herrscht ein großes Durcheinander und wenig Rechtssicherheit. Maßnahmen zur Schließung von Unternehmen dürfen die Bundesländer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen, nur ziehen nicht alle am gleichen Strang. Was fehlt sind verbindliche Aussagen bezüglich der Durchführung, Verschiebung oder des Abbruchs von Dreharbeiten für fiktionale Kino- und Fernsehproduktionen. Bisher gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche oder gar keine Anordnungen, damit fehlt für die Betroffenen und Beteiligten ein verbindlicher rechtlicher Rahmen. So müssen die Produzent*innen teilweise selbst entscheiden, ob sie Dreharbeiten unterbrechen. Denn wenn es keinen offiziellen Beschluss der Behörden vor Ort gibt, bleiben die Produzenten an die von ihnen unterschriebenen Verträge gebunden und haften für Ausfälle. Manch einer dreht da wider besseren Wissens weiter.

Es braucht daher dringend Rechtssicherheit und eine klare Ansage seitens der Behörden. Sinnvoll wäre ein bundesweit einheitliches Verbot von Dreharbeiten im fiktionalen Bereich. Damit würde auch Zugang zu Rettungs- und Entschädigungsmaßnahmen des Bundes und der Länder sowie der beauftragenden Sender und finanzierenden Filmförderungen geschaffen. 

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