Zur gestrigen Anhörung zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:
In der gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags wurde massive Kritik an dem schwarz-gelben Gesetzesentwurf eines Leistungsschutzrechtes geübt. Es bleibt weiterhin völlig unklar, ob das gesetzte Ziel überhaupt erreicht werden kann und wie anzunehmende Kollateralschäden auszuräumen sind. Es ist weiterhin völlig offen, ob und welche Verlage durch ein neues Leistungsschutzrecht tatsächlich profitieren würden oder ob die Pressevielfalt eingeschränkt würde.