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Urheber stärken: Verhandlungen auf Augenhöhe ermöglichen

Nach elf Jahren Praxistest ist klar: Die Reform des Urhebervertragsrechts ist gescheitert. Die Mehrheit der Journalisten und Kreativen muss weiterhin Niedrigst-Löhne akzeptieren. Wir fordern deshalb, das Urhebervertragsrecht zu überarbeiten und die Reform der Reform. Das Urhebervertragsrecht muss eine Basis für Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe schaffen.

In unserem Antrag für eine erneute Reform des Urhebervertragsrechts setzen wir auf drei Instrumente:

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Wichtiger Beitrag zur Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Urheberrechts

Zu der Veröffentlichung eines Gutachtens zu Pauschalvergütungsmodellen erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Der digitale Wandel erfordert einen echten gesellschaftlichen Interessenausgleich und darum auch eine zeitgemäße Anpassung des Urheberrechts. Wir haben daher ein Gutachten zur rechtlichen und ökonomischen Umsetzbarkeit sowie Ausgestaltung eines Pauschalvergütungsmodells in Auftrag gegeben.

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Schluss mit alten Rollenbildern!

Zum internationalen Frauentag am morgigen Freitag erklärt Tabea Rößner MdB, die rheinland-pfälzische Bundestagsspitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Armut ist alt und weiblich. Das liegt unter anderem an der in Deutschland sehr lange verbreiteten Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode mit dem Betreuungsgeld und dem Blockieren einer Frauenquote in der Privatwirtschaft eine Rolle rückwärts gemacht. Eine Folge der klassischen Rollenaufteilung ist der sogenannte ‚gender pension gap‘ von 60 Prozent, das heißt, Frauen beziehen ein um 60 Prozent geringeres eigenes Alterssicherungseinkommen als Männer.

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