Ein großer Erfolg für das staatsferne Mediensystem

Anlässlich der heute veröffentlichten Neuregelung des saarländischen Medienrechts und unserer Zurücknahme des Normenkontrollantrags von Abgeordneten der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke vor dem Bundesverfassungsgericht, erklärt Tabea Rößner, MdB und Ausschussvorsitzende für Digitales im Bundestag:

„Die Neuregelung der Direktorenwahl im saarländischen Medienrecht ist ein großer Erfolg für unser freiheitliches, staatsfernes Mediensystem! Ich bin froh, dass unser Normenkontrollverfahren dazu maßgeblich beigetragen und im Saarland letztlich zu einem Einsehen geführt hat. Mitentscheidend war auch das Meilenstein-Urteil zum ZDF, das wir Grüne 2014 maßgeblich erstritten hatten und indem das Bundesverfassungsgericht die Staatsferne – als Fundament freiheitlicher Demokratien –  scharf gestellt und konkretisiert hatte. Einmal mehr wird klar: Regelverstöße gegen das Prinzip der Staatsferne gehen nicht einfach durch! Bürgerinnen und Bürger können den Medien vertrauen und die Medien ihre Aufgabe als vierte Gewalt wahrnehmen. Mit dem neuen § 47 SMG steht nunmehr fest, dass die Wahl und Abwahl von Direktor*innen der saarländischen Landesmedienanstalt durch den staatsfern und pluralistisch besetzten Medienrat zu erfolgen hat. Wir sind froh, dass mit dieser Neuregelung dem Anliegen unserer Normenkontrolle in vollem Umfang entsprochen wurde. Daher ziehen wir sie zurück.“

Zum Hintergrund unseres im Juni 2021 eingereichten Normenkontrollantrags lesen Sie bitte hier: https://www.tabea-roessner.de/2021/06/24/normenkontrollklage-der-bundestagsfraktionen-von-gruenen-fdp-und-linken-zum-saarlaendischen-mediengesetz/

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