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Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen von Grünen, FDP und Linken zum saarländischen Mediengesetz

Die Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP haben eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ziel der Klage ist, klären zu lassen, ob das saarländische Mediengesetz gegen die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit verstößt, weil es vorsieht, dass der Landtag und kein unabhängiges Gremium die Besetzung des Direktorenpostens der Landesmedienanstalt wählt. Diese Praxis ist nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich geregelten Grundsatz der Staatsferne, nachdem jede politische Einflussnahme auf den Rundfunk ausgeschlossen sein soll.

Anlass der Klage ist die Wahl von Ruth Meyer (CDU) zur Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland. Die bis zu ihrem Amtsantritt als Landtagsabgeordnete tätige Erziehungs- und Politikwissenschaftlerin setzte sich damit gegen ihren Mitbewerber Jörg Uckrow (SPD) durch, der bis heute stellvertretender Direktor der Medienanstalt ist. Seine Bewerbung hatte aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im saarländischen Landtag keine Chance. Wenn ein solcher Posten vom Landtag gewählt wird, der zu einhundert Prozent aus Staatsvertreter:innen besteht, ist die Staatsferne der Aufsicht nach Ansicht der drei klagenden Fraktionen nicht mehr gewahrt. Die Direktwahl durch den Landtag eröffnet somit die Möglichkeit politischer Einflussnahme, da die Leitungsebene einer Medienanstalt zahlreiche Möglichkeiten der Einwirkung hat, die sich zumindest indirekt auch auf Programmentscheidungen des privaten Rundfunks auswirken können.

Die nun eingereichte Klage wird vertreten von Prof. Dieter Dörr, der für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits 2020 ein entsprechendes Gutachten verfasst hatte. Wenn sie Erfolg hat, wird der saarländische Landtag sein Mediengesetz ändern und das Verfahren zur Besetzung des fraglichen Direktorenpostens ähnlich ausgestalten müssen, wie es auch in den anderen Bundesländern üblich ist. In Baden-Württemberg, wo es eine ähnliche Regelung gibt, soll das Landesmediengesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – geändert werden.



Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherpolitik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag, erklärt:

„Die Besetzung des Direktorenpostens der saarländischen Landesmedienanstalt durch das Parlament ist nach unserer Auffassung eklatant verfassungswidrig. Genauso wie die Norm, die das zulässt. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass das Parlament als Träger der legislativen Hoheitsgewalt und jede:r Parlamentarier:in als Staatsvertreter:in eine Exekutiventscheidung absegnet. Im ZDF-Urteil, das wir Grüne vor 10 Jahren maßgeblich vorangetrieben hatten, hat das Bundesverfassungsgericht die Staatsferne scharf gestellt und konkretisiert. Demnach dürfen maximal ein Drittel der Gremienmitglieder Staatsvertreter:innen sein. Das saarländische Mediengesetz verstößt somit unserem Verständnis nach gegen die Staatsferne. Und um das gerichtlich klären zu lassen, gehen wir nach Karlsruhe.

Staatsferne ist das Fundament freiheitlicher Meinungsbildung in einer Demokratie. Staatsferne gilt auch für die Landesmedienanstalten, die Lizenzen vergeben, Medienangebote beaufsichtigen und durch den Medienstaatsvertrag für Telemedien gerade erweiterte Aufgaben bekommen haben. Es geht dabei um sensible Eingriffe wie Löschungen und Sperrungen. Es ist klar, dass die Landesmedienanstalten der Staatsferne unterliegen. Auch der private Rundfunk darf nicht durch staatliche Aufsicht gelenkt werden. Daran muss sich das saarländische Landesmediengesetz messen lassen.“



Download Klageschrift hier.


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