Selbstbestimmung im Onlinehandel sicherstellen

Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht am 28. Mai 2022 erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschusses für Digitales und Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Das Gesetz ist ein weiterer mühsamer Schritt auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet. Von nun an müssen Online-Marktplätze ihre Kund:innen besser informieren. Wer Vergleichsportale nutzt oder Produkte im Internet bestellt, kann zum Beispiel besser nachvollziehen, nach welchen Parametern ein Angebot auf einer Internetseite dargestellt wird oder wie Rankings zustande kommen.

Online-Marktplätze sollen auch darüber informieren, wie sie sicherstellen, dass Kundenrezensionen und Produktbewertungen auf ihrer Internetseite nicht irreführend sind. Die Übermittlung oder Beauftragung von gefälschten Kundenrezensionen ist nun ganz untersagt. Bei wiederkehrenden Verstößen können in Zukunft empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Wir hätten uns eine stärkere Umsetzung der EU-Omnibusrichtlinie im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher gewünscht, besonders was die Information bezüglich der Funktionsweise der auf Online-Handelsplätzen eingesetzten Empfehlungssysteme betrifft. Aber die alte Bundesregierung hat nur die Minimalanforderungen in Gesetz gegossen. Es kommt jetzt ganz darauf an, wie die Plattformen die Vorgaben umsetzen und ob die Informationen den Verbraucher:innen tatsächlich mehr Selbstbestimmung beim Online-Kauf ermöglichen.

Dennoch ist die jetzt in Kraft tretende Umsetzung der EU-Richtlinie mit Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Gewerbeordnung ein Fortschritt. Nun gilt es, die neuen Verbraucherrechte auch konsequent durchzusetzen.

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