Recht auf Reparatur: Der Neukauf eines Produktes muss zur schlechteren Alternative werden

Anlässlich des heutigen Entschließungsantrages des EU-Parlaments zum Recht auf Reparatur erklärt Tabea Rößner, Ausschussvorsitzende Digitales und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz:

„Ich begrüße, dass das Europäische Parlament sich heute klar für die Stärkung der Verbraucher:innen und einem Ende von Wegwerfkultur und Ressourcenverschwendung positioniert hat. Das Recht auf Reparatur ist daher zentral, um dem drastisch wachsenden Elektromüll Herr zu werden und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft auf den Weg zu bringen. Ich wünsche mir eine ebenso starke Initiative von der EU-Kommission.

Mit der Entschließung des EU-Parlaments wird ein guter Weg gezeichnet, der viele Aspekte des Produktzyklus berücksichtigt: Angefangen beim reparierfähigen Produktdesign, über standardisierte Verbraucherinformationen bis hin zur systematischen Kennzeichnung der Lebensdauer, Bereitstellung von Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie uneingeschränkten Zugang zu Ersatzteilen und einer erschwinglichen Reparatur. Unerlässlich ist zudem, den Anwendungsbereich über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus zu steuern und mit dem Recht auf Reparatur so insgesamt eine nachhaltige und effiziente Nutzung von Materialien zu fördern. Mit Blick auf das Einkaufverhalten ist es zudem dringend geboten, online als auch offline gekaufte Waren gleichwertig zu umfassen, hier darf es keine Verwässerung geben. Nur auf diesem Weg kann der steigenden Vermüllung entgegengewirkt werden. Den Weg dorthin werden wir mit unseren europäischen Kolleg:innen intensiv begleiten.

Es gilt nun, diese Schritte des EPs mit Nachdruck weiterzuverfolgen. Mit dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Recht auf Reparatur haben wir den Fokus bereits gesetzt.“

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