Luft nach oben beim Verbraucherschutz im Wettbewerbs- und Gewerberecht

Zum heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherpolitik:

Mit diesem Gesetz werden wichtige europäische Verbraucherschutzregeln in deutsches Recht umgesetzt. Endlich wird durch Informationspflichten mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen geschaffen. Hier hätten wir Grüne uns allerdings von der Bundesregierung eine Konkretisierung gewünscht, denn der Anspruch auf Offenlegung der Ranking-Kriterien für Produkte sollte konkreter formuliert werden, damit er den VerbraucherInnen in der Praxis auch eine echte Verbesserung bringt.

Endlich wird auch eine wichtige Regelungslücke für Verbraucherinnen und Verbraucher im Schadensersatzrecht geschlossen. Für sie gibt es nun einen individuellen Anspruch, wenn sich Unternehmen auf Kosten der VerbraucherInnen unlauter verhalten und klar gegen bestehende Regelungen verstoßen.

Deutlich Luft nach oben gibt es noch bei der Eindämmung von Abzocke und Kostenfallen in den Fällen von unerwünschten Haustürbesuchen und Kaffeefahrten. Hier hat die Bundesregierung den nationalen Spielraum zu wenig genutzt. Wir Grüne werden uns für die notwendigen Nachbesserungen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren stark machen, um den Verbraucherschutz weiter voranzubringen.

Hier der Link zum Regierungsentwurf: BMJV | Pressemitteilungen | Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht


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