Bundesregierung schert sich nicht um Verbraucherschutz bei der SCHUFA

Die SCHUFA möchte ihr umstrittenes Geschäftsmodell, Kontoauszüge zu lesen und zu bewerten, von einer weiteren Datenschutzbehörde überprüfen lassen. Dazu erklären Konstantin von Notz und ich:

Schon heute ist das Agieren der SCHUFA durch Intransparenz und immer neue Versuche einer noch tiefergehenden Durchleuchtung der Verbraucherinnen und Verbraucher geprägt. Die jüngsten Pläne der SCHUFA haben völlig zurecht für Aufsehen gesorgt. Das für den Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerium hatte großspurig angekündigt, sich die Pläne der SCHUFA ganz genau anschauen und sie rechtlich bewerten zu wollen. Wir haben die Bundesregierung beim Wort genommen. Die vollständige Nicht-Beantwortung unseres detaillierten Fragenkatalogs kommt einem Offenbarungseid gleich. Sowas haben wir trotz langjähriger Parlamentszugehörigkeit noch nicht erlebt. Scheinbar ist das Verbraucherschutzministerium weder willens noch in der Lage, den weiteren Ausverkauf von Verbraucherrechten zu stoppen. Vielmehr scheint es beinahe so, als wolle man diesem tatenlos zuzusehen. Von den eigenen hehren Ankündigungen will man plötzlich nichts mehr wissen. Eine eigene Bewertung wurde offenbar nie vorgenommen und ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Die Bundesregierung muss ihren vollmundigen Ankündigungen tatsächliche Taten folgen lassen und die Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv schützen. Ein lapidarer Verweis auf Aufsichtsbehörden und EU-Kommission ist absolut unzureichend. Die Bundesregierung darf sich nicht wegducken. Sie muss in Kooperation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden entschlossen einschreiten und gemeinsam verhindern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Grundlage unklarer Einwilligungen gezwungen oder verleitet werden, immer mehr Daten über sich preiszugeben. Eine Absenkung von mühsam erkämpften Verbraucherschutzstandards muss zwingend verhindert und gegebenenfalls auch gesetzlich nachjustiert werden. Auch gegenüber der EU-Kommission muss die Bundesregierung entschlossen agieren und nötigenfalls eine Änderung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie („PSD2“) auf EU-Ebene anstoßen.

Hier findet Ihr den Artikel der Tagesschau, der sich mit jenem Geschäftsmodell, unserer Kritik und unserer kleinen Anfrage beschäftigt.

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage findet ihr untenstehend in voller Länge.

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