Foto von Michał Parzuchowski auf Unsplash

Debatte um Beherbergungsverbote in Deutschland

Zur Debatte um Beherbergungsverbote in Deutschland erklären Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik und Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik:

Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik:

„Die Bundesregierung und die Länder haben seit dem Frühjahr nicht dazu gelernt. Erneut haben die Verbraucher*innen total kurzfristig und meist nur aus der Presse von dem allgemeinen Beherbergungsverbot erfahren. Sie müssen nun in alleiniger Verantwortung versuchen, individuelle Lösungen mit den Beherbergungsbetreibern zu finden. Ansonsten drohen hohe Stornokosten, falls nichts anderes vereinbart wurde. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es derzeit nicht.

Unter dem Informations- und Regelungschaos leiden somit die Verbraucher*innen, deren Urlaub in den Herbstferien kurzfristig flach fällt und sich folglich in Zukunft jede Buchung dreimal überlegen werden, wenn erneute pauschale Verbote drohen. Dies erhöht die Frustration und senkt die Toleranz für die an sich so wichtigen Coronamaßnahmen. Das kann nicht sein, hier muss die Bundesregierung spätestens vor Weihnachten konkrete Lösungen präsentieren, um für transparentere und individuellere Regelungen sowie effektivere Informationswege zu sorgen. Wenig zielführend ist auch die Ausnahme vom Beherbergungsverbot derer, die innerhalb von 48 Stunden einen negativen Test vorzeigen können. Dies ist angesichts der fehlenden Testkapazitäten insbesondere in Gebieten mit hohen Infektionszahlen und vor allem in Ballungszentren nicht möglich, gerade weil touristische Zwecke nachrangig bei der Testung berücksichtigt werden.“

Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik:

„Viele Betriebe in der Tourismusbranche haben sich in den vergangenen Monaten selbst um wirksame Hygienekonzepte und einen auch im Hinblick auf die Pandemie verantwortungsbewussten Tourismus in den Regionen bemüht. Ein Beherbergungsverbot von Menschen aus Risikogebieten nun mit dieser Kurzfristigkeit einzuführen, ist für alle Beteiligten deshalb ein harter Schlag. So kommen zu den wegfallenden Einnahmen auch noch zusätzliche Ausgaben etwa für gebuchtes Personal, bestellte Lebensmittel oder eingekauftes Material hinzu.

Mit Blick auf die bevorstehende Vorweihnachtszeit braucht es bundesweit ein einheitliches Konzept, wie Tourismus unter Pandemiebedingungen funktionieren kann. Spätestens Ende November muss klar sein, mit welchen Einschränkungen die Beteiligten rechnen müssen. Nur so haben Tourismusanbieter eine Chance, zu planen und ihr wirtschaftliches Überleben in der Krise zu sichern. Immer neue Rettungsschirme sind auf Dauer nämlich keine nachhaltige Lösung.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld