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Bundesgerichtshof urteilt über zulässigen Preis von Basiskonto

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: 8,99 Euro im Monat für ein Basiskonto sind zu viel. Deswegen haben wir als grüne Bundestagsfraktion auch den Antrag „Basiskonto reformieren und Zugang für alle sicherstellen“ in den Bundestag eingebracht. Obwohl seit 2016 jede und jeder ein Recht auf ein Basiskonto hat, wird dies häufig durch übermäßig hohe Kosten unterlaufen. Deswegen fordern wir in dem Antrag, die Kosten für ein Basiskonto so zu begrenzen, dass es nicht teurer ist als das preisgünstigste Angebot der Bank. Außerdem fordern wir eine Vergleichswebsite unter Aufsicht der BaFin, auf der jede und jeder sich gratis über die Kosten von Basiskonten informieren kann.

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Kosten von 8,99 Euro pro Monat für ein Basiskonto zu hoch sind, erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz, und Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

„Wir freuen uns über dieses Grundsatzurteil. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und die Rechte von finanziell benachteiligten Menschen. Kosten von knapp neun Euro pro Monat für ein Basiskonto sind zu viel, denn das Basiskonto ist doch gerade für Menschen mit wenig Geld gemacht. Das Recht auf ein Konto darf nicht durch überhöhte Kosten unterlaufen werden. Nach diesem Grundsatzurteil ist jetzt die Politik gefordert. Wir müssen die Kosten für ein Basiskonto gesetzlich begrenzen. Wir Grüne haben dazu bereits einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Wir fordern, dass ein Basiskonto immer das preisgünstigste Konto einer Bank sein muss. Nur so ermöglichen wir allen Menschen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“

Der Bundesgerichtshof hat mit dem heutigen Urteil ganz klar entschieden, dass die Bankinstitute mit der Führung von Basiskonten verbundene Mehrkosten nicht einseitig auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abwälzen dürfen. Somit ist der gängigen Praxis ein Riegel vorgeschoben, in den AGB entsprechende Regelungen zu verstecken, denn ausgerechnet die Ärmsten der Gesellschaft müssen darunter leiden. Ein weiterer Etappensieg für den Verbraucherschutz.“ 

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