by Markus Spiske @markusspiske via unsplash.com

Rückschlag für Facebooks Datensammelei

Zum Beschluss des Bundesgerichtshofes am 23. Juni 2020 zur Sammlung und Verknüpfung von Nutzerdaten durch die Plattform Facebook erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der BGH erteilte mit seinem Beschluss der grenzenlosen und alternativlosen Sammlung und Verknüpfung von Nutzerdaten durch Facebook eine klare Absage. Damit bestätigt er eine Verfügung des Bundeskartellamts, die es Facebook verbietet, auf Grundlage einer einmalig und pauschal erteilten Einwilligung in die Nutzungsbedingungen Nutzerdaten zu verwenden. Damit ist auch klar: Facebook hat seine beherrschende Marktposition deutlich missbraucht und muss daher künftig eine Wahlmöglichkeit für eine weniger umfangreiche Datennutzung anbieten. Dieser Beschluss ist ein weiterer hart erkämpfter Meilenstein für alle Nutzerinnen und Nutzer!“

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