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Tabea Rößner warnt vor Diskriminierung via Corona-App bei Veranstaltungen

Zur Ankündigung des Mainzer Stadtmarketings zur Prüfung, ob bei Veranstaltungen die Nutzung der Corona-Warn-App zur Zugangsvoraussetzung gemacht werden kann, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Das Mainzer Stadtmarketing darf nicht einmal daran denken, Zutritt zu Veranstaltungen im KUZ oder an anderen Orten nur nach Vorzeigen der Corona-Warn-App zu gewähren. Sich dann auch noch hinzustellen und zu behaupten, die Freiwilligkeit der App sei damit nicht infrage gestellt, setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Genau diese Art von Zugangsbeschränkungen abhängig von der Nutzung der App, wie wir sie aus asiatischen Ländern kennen, haben wir GRÜNE von Anfang an befürchtet. Wenn von der Nutzung der App abhängt, ob ich am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben kann, hat das mit Freiwilligkeit aber auch gar nichts mehr zu tun. Es stellt sich vor allem auch die Frage, wo das aufhört: Werde ich als Nächstes von meinem Arbeitgeber gekündigt, wenn ich nicht mehr ohne App auf das Firmengelände darf? Gerade aber städtische Einrichtungen stehen besonders in der Pflicht, eine Diskriminierung zu verhindern und sich für gleichberechtigte Teilhabe einzusetzen.

Am schlimmsten finde ich, dass hierbei immer so getan wird, als sei es nur eine Frage des Wollens, ob jemand die App nutzt. Dass mit dieser Zugangsvoraussetzung zahlreiche Gruppen von Menschen ausgeschlossen werden, die die App gar nicht nutzen können, fällt dabei völlig hintenrunter. Menschen mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Studierende, alte Menschen und viele mehr können – oder wollen – sich oft gar keines der neueren Smartphone-Modelle leisten, auf denen allein die App läuft. Manche insbesondere ältere Menschen – insgesamt 16 Prozent der Bevölkerung – haben überhaupt kein Smartphone und manche nutzen ein anderes Betriebssystem auf ihrem Gerät, das von Google und Apple nicht unterstützt wird.

Ich verstehe die Veranstaltungsbranche und ihre Not und dass sie möglichst bald wieder mit Konzerten und Großveranstaltungen loslegen will. In Sorge um den Gesundheitsschutz bei Veranstaltungen muss aber doch eher auf die Einhaltung von Hygienestandards geachtet werden, gegebenenfalls muss die Teilnehmendenzahlen begrenzt und vor allem flächendeckend getestet werden. Fälle wie dieser aus Mainz belegen einmal mehr, dass wir so schnell wie möglich ein begleitendes Gesetz zur App brauchen, das Diskriminierung oder Bevorzugung in Zusammenhang mit der App rechtlich ausschließt!“

Über das Thema haben am 23. Juni 2020 die Allgemeine Zeitung (Paywall) und mainzund sowie SWR Aktuell ausführlicher berichtet.

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