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Sommerurlaub: Bundesregierung lässt Verbraucher im Stich

Zur Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen zur Rechtsunsicherheit bei der durch die Corona-Pandemie bedingten Stornierung von Sommerreisen erklärt Tabea Rößner, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag:

„Im Reisebereich herrscht völliges Chaos. Verbraucherinnen und Verbraucher sind mit den Nerven am Ende, und es gibt einen massiven Beschwerdeanstieg bei den Verbraucherzentralen. Die Bundesregierung sieht jedoch unverständlicherweise trotz dieses Riesendurcheinanders keinen Handlungsbedarf, wie die Antwort auf meine schriftlichen Fragen jetzt ergeben hat.

Viele Menschen haben bereits lange im Voraus Reisen für die Sommermonate gebucht. Für die Reisen, die nach dem 14. Juni 2020 stattfinden sollten, bestehen aktuell massive Unsicherheiten: Denn an diesem Datum läuft die weltweite Reisewarnung aus: Inwieweit Reisen zum jeweiligen Zielort danach möglich sind, ist momentan völlig unklar. Verbraucher*innen wissen folglich nicht, ob sie Reisen besser heute stornieren sollen oder gegen jetzt von den Reiseveranstaltern geforderte Restzahlungen die sogenannte „Unsicherheitseinrede“ nach § 321 BGB erheben können. Die Rechtsmeinungen gehen dazu in der Fachwelt auseinander. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zu dieser Frage ein Gutachten erstellen lassen, demzufolge bis Ende August Reisen derart unsicher sind, dass Verbraucher sowohl stornieren als auch ihre Zahlungen einbehalten können.

Obwohl eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern von diesem Problem betroffen ist, hat mir die Bundesregierung auf meine schriftliche Frage lapidar geantwortet, dass jeder Einzelfall individuell beurteilt werden müsse und sie keinen weiteren Handlungsbedarf sehe. Im Klartext bedeutet das, die Bundesregierung lässt die Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einmal im Regen stehen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nun ganz alleine ihre Entscheidungen treffen. Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, fürchte ich, dass die Gerichte in der Folge mit Klagen überrollt werden.

Die EU hat zu dieser Frage nur Empfehlungen abgegeben. In den einzelnen Mitgliedsstaaten und auch in den Bundesländern stellt sich die Lage höchst unübersichtlich dar. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können im Moment weder sorgenfrei stornieren noch ihre Zahlungen vorerst einbehalten – das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Bundesregierung muss hier Rechtssicherheit und Abhilfe schaffen und nicht nur einseitig das Wohl der Tourismusunternehmen im Blick haben!“

Über die Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen hat am 18. Mai 2020 die WELT online und im Print berichtet, Sie finden den Artikel hier.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen finden Sie hier.

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