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Statement zum Widerstand gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Zum Brief einiger CDU-Abgeordneter an die Ministerpräsidenten der Länder, in dem ein Aufschieben der angekündigten Erhöhung des Rundfunkbeitrags gefordert wird, erklärt MdB Tabea Rößner:

„Angesichts der Corona-Krise wird der Wert eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine informierte Bevölkerung deutlich. Die Einschaltquoten steigen und bilden das Vertrauen der Bevölkerung in die Öffentlich-Rechtlichen ab. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aus gutem Grund staatsfern organisiert und finanziert. Erstmals seit vielen Jahren hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) eine geringfügige Erhöhung des Rundfunkbeitrags ermittelt. Dieser Erhöhung stimme ich zu. Die Ministerpräsidenten haben nur einen sehr kleinen Spielraum bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Die Gründe für ausnahmsweise zulässige Abweichungen der Länder von den KEF-Empfehlungen erschöpfen sich nach der Rechtsprechung des BVerfG im Wesentlichen in Aspekten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer. Vor diesem Hintergrund könnte man allerhöchstens über eine eng befristete Verschiebung der Beitragserhöhung diskutieren. Denn die Corona-Krise belastet viele private Haushalte wie Unternehmen außergewöhnlich stark.“

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