Gutscheinlösung der Bundesregierung – Widerstand in den Reihen der CDU

Zur geplanten Gutscheinlösung im Veranstaltungsvertragsrecht erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherpolitik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Unsere stichhaltigen Argumente in der Debatte zur Gutscheinlösung sind offensichtlich auf fruchtbaren Boden gefallen. Denn in der Großen Koalition tun sich jetzt erste Risse rund um ihren geplanten Gesetzesentwurf auf. Nachdem bereits Anfang der Woche der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Prof. Dr. Heribert Hirte, deutlich seine Ablehnung der Gutscheinlösung in einem Fachbeitrag zum Ausdruck brachte, zog gestern die Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser, NRW, nach und forderte prominent in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums: „Gutschein oder Geld zurück: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbst entscheiden“.

Wir Grüne hatten bereits am 21.04.2020 unseren Antrag „Faire und freiwillige Gutscheinlösungen im Veranstaltungs- und Freizeitbereich“ in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Freiwilligkeit auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Berücksichtigung ihrer individuellen Situation gefordert hatten. Die Koalitionsfraktionen haben ihren Gesetzesentwurf in dieser Woche von der Tagesordnung des Bundestages und der Ausschüsse absetzen lassen, was deutlich auf die Uneinigkeit in ihren eigenen Reihen hinweist.

Die Bundesregierung ist zudem in dieser Woche auch bei der EU-Kommission mit ihrer Gutscheinlösung für den Flug- und Pauschalreisebereich auf Granit gestoßen.

Ich fordere daher Union und SPD dazu auf, auf ihre Rechtsexperten zu hören, einer zinslosen Zwangsdarlehenslösung eine Absage zu erteilen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der freiwillige Gutscheinlösungen stärkt!“

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