Gutscheinlösung: Keine Zwangskredite zu Lasten der Verbraucher

Zum Kabinettsbeschluss zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht erklärt Tabea Rößner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Die beschlossene Gutscheinlösung für Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, die wegen der Coronapandemie abgesagt beziehungsweise geschlossen wurden, ist alles andere als ein „fairer Interessenausgleich“. In Wahrheit ist es nichts anderes als ein zinsloser Zwangskredit, den Kundinnen und Kunden den Unternehmen geben sollen. Dies geht einseitig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das lehnen wir ab.

Auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher leiden aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitsausfall unter großen finanziellen Einbußen und sind auf jeden Euro angewiesen. Eine Härtefallklausel ist im Gesetzesentwurf zwar vorgesehen, aber die Verbraucher müssen ihre Situation als „unzumutbar“ den Veranstaltern gegenüber beweisen. Dafür fehlen aber klare Kriterien. Wir befürchten, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb von einer Rechtsdurchsetzung trotz eigener Notlage absehen werden.

Zudem stehen im Falle einer Insolvenz des Unternehmens die Verbraucher mit einem wertlosen Gutschein da. Die Bundesregierung sieht keine Absicherung der Gutscheine vor. Darüber hinaus nimmt sie bewusst in Kauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch das Risiko von Preissteigerungen tragen müssen und der Gutschein am Ende nur noch die Hälfte wert ist. Dies ist auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten mit Blick auf das Eigentumsgrundrecht aus Artikel 14 GG kritisch zu hinterfragen.

Solidarität kann man nicht verordnen. Wir setzen auf Freiwilligkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher, Gutscheine anzunehmen. Schon jetzt zeigen sich viele mit Gutscheinen oder einer Terminverlegung einverstanden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die gefährdeten Veranstalter und Einrichtungen mit alternativen Lösungen wie der Einrichtung von Absicherungsfonds zu stützen.

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