Statement zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Zu dem heutigen im Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik der Bundestagsfaktion Bündnis 90 / Die Grünen:

„Rechtsextremismus und Hasskriminalität sind ein gravierendes gesellschaftliches Problem. Die Festnahme einer rechten Terrorzelle hat dies noch einmal verdeutlicht. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass nun auch Bundesregierung und Koalition dem Thema eine höhere Priorität einräumen.

Entscheidend ist aber auch, dass wir bei aller Handlungsnotwendigkeit nicht unseren gesellschaftlich-freiheitlichen Kompass verlieren. Deshalb bedarf auch das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität einer kritischen Prüfung. Insbesondere befürchte ich, dass das wichtige Ziel der Bekämpfung von Hasskriminalität als Einfallstor für die grundsätzliche Beschneidung von freiheitlichen Grundsätzen genutzt wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir nicht über jedes Stöckchen springen, nur weil es als Maßnahme für etwas Sinnvolles verkauft wird. Wir müssen vielmehr genau prüfen, wie geeignet eine Maßnahme ist und ob dies wirklich im angemessenen Verhältnis zu den Folgen steht. Hier habe ich bei Teilen des Maßnahmenpakets erhebliche Zweifel.

Der Knackpunkt bei der Meldepflicht, die die Bundesregierung vorschlägt, liegt vor allem in der verpflichtenden Weiterleitung der digitalen Identifikationsmerkmale wie zum Beispiel der IP-Adressen und Portnummern. So entsteht bei dem BKA eine riesige Verdachtsdatenbank mit IP-Adressen, ohne dass eine staatliche Stelle einen Anfangsverdacht auch nur geprüft hat. Für mich hört sich das sehr nach Einführung einer Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür an.

Auch wirft die weitere Regulierung der Intermediäre durch den Bund ganz grundsätzliche Fragen auf: Werden hier zunehmend Doppelstrukturen neben den Zuständigkeiten der Länder aufgebaut? Zumal ja gerade in dem neuen Medienstaatsvertrag Intermediäre in die Regulierung aufgenommen wurden. Die Länder sind für die Medienpolitik zuständig und haben dafür mit den Landesmedienanstalten auch die vorgesehenen Strukturen sowie die Expertise bei der Beurteilung von publizistischen Inhalten. Die medienpolitische Kompetenz und die föderale Zuständigkeit dürfen daher nicht aus den Augen verloren werden. Die Bundesregierung steht hier in der Verantwortung, gemeinsam mit den Ländern ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu entwickeln. Dies fehlt leider völlig. Ein großes Versäumnis schon der vergangenen Jahre, das endlich behoben werden muss.“

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