Ungenügende Umsetzung der DSGVO dringend beheben

Zur heute veröffentlichten Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Datenschutz bei Onlinediensten erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Es ist unglaublich, wie ungenügend einige Plattformen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung anderthalb Jahre nach Inkrafttreten umsetzen. Eklatant ist auch, dass nicht ein einziger der untersuchten Dienste alle Vorgaben vollumfänglich erfüllt. Gerade die sozialen Netzwerke und Messenger-Dienste weisen erhebliche Defizite auf, die schnellstmöglich behoben werden müssen. Daher ist es gut und wichtig, dass die Plattformen jetzt unter die Lupe genommen wurden. Der zwingende nächste Schritt nach der Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz muss sein, die Onlinedienste in die Verantwortung zu nehmen und ggf. Bußgelder zu verhängen. Fehlverhalten muss Konsequenzen nach sich ziehen. Hierfür müssen vor allem auch die Datenschutzbehörden gestärkt werden, die die Einhaltung der DSGVO kontrollieren.

Auch wenn die in der Studie vorgestellten Best Practice-Beispiele zeigen, dass eine nutzerfreundliche Umsetzung der DSGVO-Vorgaben durchaus möglich ist, brauchen wir eine flankierende Gesetzgebung. Das größte Problem ist die Datenverarbeitung für personalisierte Werbung. Im Sinne eines starken Verbrauchschutzes dürfen wir nicht zulassen, dass große Onlinedienste auch weiterhin Plugins verwenden und Nutzerdaten in großem Stil verarbeiten, ohne diese darüber auch nur zu informieren, geschweige denn eine Einwilligung einzuholen. Opt-In-Lösungen und Datenschutz by Design sollten überall Standardeinstellung sein. Wir brauchen dringend einen ergänzenden gesetzlichen Rahmen. Allerdings wird die e-privacy-Richtlinie auch von der Bundesregierung nicht ernsthaft vorangetrieben.“

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  1. Jörg

    … und endlich Schluss mit der Unterstützung dieser Plattformen durch Verlinkung in Webseiten (wie auch hier). Im Grunde ist dies doch unbezahlte Werbung für (man möchte sagen: kriminelle) Organisationen, die nicht bereit sind, sich an die Regeln zu halten.

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  2. Ralf

    Allen voran gehen hier die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit laufenden Verstößen gegen die DSGVO. Da diese allerdings einen Sonderstatus haben, brauchen sie diese Regelungen wohl nicht einzuhalten. Eine DSGVO, die nicht für alle gilt? Leider ist das so.
    Themen „Direktanmeldung“, „Nicht-Einhalten des Urteils EuGH 201/14“ um nur Einiges zu nennen.

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