EU treibt Deutschland zu mehr Verbraucherschutz

Zur Positionierung des Rates der EU zum Richtlinienentwurf für ein europäisches Verbandsklagerecht erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz:

Die EU treibt Deutschland zu mehr Verbraucherschutz. Der Rat der EU spricht sich dafür aus, dass bei Verbandsklagen anders als bei der deutschen Musterfeststellungsklage auch direkt eine Entschädigungszahlung zugesprochen werden kann – das ist ein Meilenstein.

Denn dann müssten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in einem komplizierten zweistufigen Verfahren nach einem Urteil im Musterfeststellungsverfahren ein zweites Mal vor Gericht ziehen, um ihren tatsächlichen Entschädigungsanspruch zu klären. Stattdessen könnte für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die denselben Schaden erlitten haben, durch die Verbandsklage auch direkt die Entschädigungszahlung des Unternehmens angeordnet werden.

Dies hatten auch Kommission und Europäisches Parlament bereits gefordert. Doch die Bundesregierung wollte stattdessen ihre eng gefasste Musterfeststellungsklage auf EU-Ebene verankern. Mit dieser Strategie ist sie nun krachend gescheitert. Gut, dass die Europäische Union vorangeht mit effektiven Verbraucherschutzmaßnahmen. Nun startet der Trilog. Bleibt es bei der bisherigen Richtung, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zügig Gesetzentwürfe vorlegen müssen, die die europäischen Vorgaben aufgreifen.

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