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Echte Pressefreiheit statt strafrechtlicher Minimallösung
Zur Umsetzung des „Cicero-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach die Beihilfe zum Geheimnisverrat (§ 353b Nr. 3 StGB) für Journalisten nicht mehr strafbar sein soll