Nachtflugverbot

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Der Hessische Verkehrsminister duckt sich bei den Ausnahmegenehmigungen beim Nachtflugverbot weg!

Mit einem Schreiben an den hessischen Verkehrsminister Florian Rentsch wollte die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete aus Mainz, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), in Erfahrung bringen, wie es im Monat Mai zu mehr als 200 Ausnahmegenehmigungen beim Nachtflugverbot kommen konnte.

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Die Region kann aufatmen

Vom Fluglärm betroffene Bürgerinnen und Bürger befürchten, dass die Europäische Kommission das Nachtflugverbot kippen kann. Grundlage ist ein Verordnungsentwurf, der vorsieht, dass die Kommission ein Einspruchsrecht bei nationalen Lärmschutzmaßnahmen bekommt. Gestern hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments den Verordnungsentwurf beraten.

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Die Not ist hausgemacht

Die Verantwortung für gestrandete Passagiere tragen Fraport und die Airlines; die Verantwortung den Fluglärm-GegnerInnen oder dem Land Hessen in die Schuhe zu schieben, ist unredlich, denn die Rechtslage ist klar. Die Luftfahrtindustrie muss sich danach richten. Zu Lasten der Passagiere und der AnwohnerInnen ist der Fahrplan jedoch nicht danach ausgelegt, da Flüge bis zur letzten Minute fahrplanmäßig starten bzw. landen sollen. Die Not ist hausgemacht.

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Anbiedern ohne Rücksicht auf Verluste

Gestern hat sich Bundesverkehrsminister Ramsauer auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) gegen weitere Einschränkungen im nächtlichen Flugverkehr ausgesprochen. Nach den Aussagen des CSU-Politikers würden Emissionshandel, die Luftverkehrssteuer und behördliche Restriktionen die Branche vergiften.

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Posch zeigt wirren Aktionismus kurz vor seinem Ausscheiden

Mit einer „einfachen Teilrücknahme“ des Planfeststellungsbeschlusses hat der hessische Verkehrsminister Dieter Posch das Verbot von Nachtflügen sowie die Begrenzung auf 133 Flügen pro Nacht in den Nachtrandstunden gestern rechtlich verankert. Er setzte damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. April 2012 um, ohne das schriftliche Urteil abzuwarten. Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt dazu:

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Danke, Leipzig!

Heute verkündete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Die Richter haben die Ergebnisse der Mediation anerkannt, die als Ausgleich für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ein Nachtflugverbot in der Kernzeit zwischen 23.00 Uhr und ab 5.00 Uhr festgelegt hatte. Das Urteil engt den Spielraum für Flüge in den Randzeiten von 22 -23.00 Uhr und 5 – 6.00 Uhr ein. Sie sind in Zukunft nur zulässig, wenn dafür ein besonderer Bedarf bestehe.

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