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Jugendschutz im Internet: Programm ist Schritt in die richtige Richtung
Ich begrüße, dass es nun eine vorläufige, positive Bewertung der KJM zu einem Jugendschutzprogramm gibt. Damit wird Eltern endlich ein freiwilliges Instrument an die Hand gegeben, um das Risiko zu minimieren, dass der minderjährige Nachwuchs beim Surfen auf Seiten mit kinder- und jugendgefährdenden Inhalten stößt. Das Programm ist kostenlos.
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Freiheit schützen
Anerkennung gebührt denen, die sich täglich Gefahren aussetzen, um mit Hilfe des Netzes Missstände aufzudecken, zu informieren und friedlichen demokratischen Protest zu organisieren. Gleichzeitig wollen wir den „Welttag gegen Internetzensur“ auch nutzen, um auf anhaltende Verstöße gegen die Presse- und Meinungsfreiheit und Repressionen gegen diejenigen, die täglich weltweit für Demokratie und gegen Unterdrückung kämpfen, aufmerksam zu machen.
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Was macht mein Kind im Internet?
Informationsveranstaltung mit Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Rechtsanwalt Carl Christian Müller und dem GRÜNEN Direktkandidat Ulrich Steinbach, zuständig für Medienpolitik / Dienstag, 1. März, 20 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Wackernheim
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Freies Internet ja – aber bitte mit Jugendschutz
Bilder von zerschnittenen Unterarmen, bis auf die Knochen abgemagerte Mädchen und andere, kaum zu beschreibende, grässliche Szenen. Solche Bilder sind das Tagesgeschäft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von jugendschutz.net, die das Internet nach jugendgefährdenden Inhalten durchsuchen. Einen Eindruck von der Arbeit der gemeinsam von den Ländern und Landesmedienanstalten getragenen Stelle verschafften sich jetzt die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner und die von der Grünen Jugend unterstützte Landtagskandidatin, Pia Schellhammer.
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Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Keine Ausweitung der Haftung
Wir halten den JMStV bereits jetzt für überholt und für nicht zukunftsfähig.Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Ausgestaltung wird weder dem Internet gerecht, noch bringt er den Jugendschutz voran.Zwar ist er das Ergebnis eines langen und schwierigen Prozesses, doch wird erden diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter im Netz schon jetzt nicht gerecht.
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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Anbieter ist nicht gleich Anbieter
Die Länder sind gut beraten, sich noch einmal genau zu überlegen, wer welche Pflichten im Netz haben soll. Anbieter ist nicht gleich Anbieter. Wenn Zugangs- und Hostprovider künftig die Regelungen zum Jugendschutz genauso umsetzen müssen, wie die Anbieter von Inhalten im Netz, dann würde das Internet weit mehr reglementiert als mit dem hoch umstrittenen „Zensursula“-Gesetz.