Recht auf Reparatur endlich umsetzen!

Anlässlich des internationalen Repair-Day am 21. Oktober erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz:

„Das Recht auf Reparatur ist die einfachste Antwort auf die Frage, wie Produkte länger genutzt werden können, um Geld und Ressourcen zu sparen. Die Umsetzung steht in den Startlöchern, doch der Startschuss ertönt nicht. Mir reißt langsam der Geduldsfaden, denn die Hälfte der Amtszeit der Wahlperiode ist bereits vorbei. Zwar liegt seit anderthalb Jahren ein Entwurf des Aktionsprogramms „Reparieren statt Wegwerfen“ aus dem Bundesumweltministerium vor, doch bisher ist es nicht im Kabinett beschlossen worden. Daher ist es nur konsequent, dass Steffi Lemke nun für Anfang 2024 ein Reparaturgesetz angekündigt hat. Der Wille des BMUV spiegelt sich auch im Haushalt 2024 wider, in dem in ein Förderprogramm für Reparaturinitiativen investiert wird.

Auch die EU-Ebene nimmt Fahrt auf. Im März dieses Jahres hat die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag für das „right to repair“ vorgelegt, und im November will das Europäische Parlament seine Position beschließen. Das sind gute Voraussetzungen, damit demnächst der Trilog beginnen und das Gesetz noch vor der EU-Wahl im nächsten Jahr beschlossen werden könnte. Nach langem Zögern der Kommission begrüße ich das Tempo sehr, mit dem auf EU-Ebene am Recht auf Reparatur gearbeitet wird, auch wenn der Kommissionsentwurf weiter hätte gehen müssen. Ein Blick in die Änderungsanträge des Ausschusses gibt Grund zur Hoffnung, dass am Ende ein überzeugendes Recht auf Reparatur verabschiedet wird. Wir wollen ambitionierte Vorgaben, um Reparaturen systematisch zur ersten Wahl zu machen. Nur so kommen wir dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft näher. Dazu ist es notwendig, das Vertrauen der Verbraucher:innen in reparierte, aber auch generalüberholte (refurbished) Produkte zu stärken. Die Erfahrungen von Verbraucher:innen mit Second-Hand Geräten sind gut, wie eine neue Umfrage des vzbv zeigt. Dennoch brauchen wir überprüfbare Standards, damit Verbraucher:innen Qualität auf einen Blick erkennen können.

Mit der kürzlich veröffentlichten Petition des Runden Tischs Reparatur zum Reparaturbonus wird einmal mehr deutlich, dass Verbraucher:innen reparieren wollen, der Preis aber immer noch ein Hindernis ist. Bezahlbare Reparaturen und der Zugang zu Ersatzteilen sind wesentlich, wenn Reparieren wieder selbstverständlich werden soll. Deshalb brauchen wir Preisanreize oder sogar Preisdeckelungen. Zudem sollten Gewährleistungsfristen verlängert werden, damit Reparaturen für Verbraucher:innen länger kostenlos sind. Reparaturen sind nur dann eine echte Alternative, wenn sie unkompliziert und verbraucherfreundlich funktionieren.

Kommt das europäische Recht auf Reparatur im nächsten Jahr, muss die Bundesregierung genau drauf schauen und mögliche Lücken identifizieren, die mit nationalen Maßnahmen zu schließen sind. Wir brauchen ein kompaktes Paket, damit Reparaturen nicht mehr die Ausnahme sind.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld