Recht auf Reparatur: Rückenwind von Verbraucherschutzministerkonferenz

Anlässlich der 19. Verbraucherschutzministerkonferenz erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz:

Es freut mich, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) auch in diesem Jahr wichtige Impulse für einen starken Verbraucherschutz beschlossen hat. Wir stehen vor einer Fülle an Themen und Herausforderungen, die den Verbraucheralltag bewegen. Deshalb ist es gut, dass sich die Minister:innen und Senatorinnen geschlossen positionieren. In einigen Bereichen sind wir schon auf einem guten Weg. Doch die Beschlüsse der VSMK geben uns noch einmal Rückenwind.

Ich begrüße sehr, dass die Minister:innen und Senatorinnen ein breites Portfolio an Verbraucherschutzthemen diskutiert haben. Beachtenswert ist dabei besonders der parteiübergreifende Vorstoß der VSMK zur Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus. Vielerorts funktioniert der Preisanreiz schon sehr gut, was uns als Vorbild dienen sollte. Nur wenn wir das Recht auf Reparatur verbraucherfreundlich und bezahlbar ausgestalten, sind Reparaturen attraktiv. Deshalb werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, das Recht auf Reparatur zu einem echten Verbraucherrecht zu machen.

Gut ist außerdem, dass sich die VSMK das Thema Nachhaltigkeit in der digitalisierten Lebenswelt auf die Fahne schreibt. Nur wenn wir die Digitalisierung nachhaltig gestalten, können wir die digitalen Vorteile sorgenfrei und zukunftssicher nutzen. Viele Vorhaben des Ampel-Koalitionsvertrages zahlen darauf ein. Langfristig wollen wir Grüne darüber hinausgehende Ansätze verfolgen.

Darüber hinaus befürworte ich sehr, dass unsere Bundesverbraucherschutzministerin das Thema KI nochmal in den Fokus rückt. Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, müssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein. Neben den großen Chancen müssen die Risiken für die Verbraucher:innen aber von Anfang an mit bedacht werden – bei Konzeption, Auswahl der Trainingsdaten und Anwendung, um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schützen. Insbesondere durch unkontrollierte Trainingsdaten besteht ein hohes Risiko, Diskriminierungsmuster und Stigmatisierungen zu verfestigen. Neben umfassenden Informationspflichten und Auskunftsrechten müssen die Verbraucher:innen in leichten zugänglichen Verfahren dagegen vorgehen und Wiedergutmachung verlangen können. Für eine verbraucherfreundliche KI bedarf es zudem einer gut ausgestatteten und damit schlagkräftigen Aufsicht. Bei den aktuell laufenden Trilog-Verhandlungen muss die Position der Verbraucher:innen insgesamt gestärkt werden.

Nicht zuletzt stellen sich die Länder hinter die Einführung eines europäischen Widerrufsbuttons. Mit der Anfang Juni geschafften politischen Einigung zwischen EU-Parlament und dem Rat ist der Widerrufsbutton auf dem Weg. Das sind gute Nachrichten. Für Verbraucher:innen bedeutet das nämlich, neben dem in Deutschland bereits gültigen Kündigungsbutton, eine weitere Stärkung im Vertragsverhältnis. 

Die Beschlüsse der VSMK sind abrufbar auf der Webseite: https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/Beschluesse.html

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