Data Act: Datensouveränität zurück in Verbraucherhände

Anlässlich der abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen zum Data Act erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz:

Ich begrüße, dass mit dem heute verabschiedeten Data Act das Datenmachtgefälle zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen entgegengewirkt werden soll. Der Data Act ist ein richtungsweisendes Gesetz, das den Verbraucher:innen mehr Selbstbestimmungsrecht über ihre Daten einräumen wird. Wie gut das in der Praxis funktioniert, bleibt genau zu beobachten. Wichtig ist aber eines: Das bestehende Datenschutzniveau darf nicht ausgehöhlt werden!

Der Lebensalltag der Verbraucher:innen ist durch IT-Infrastruktur und internetfähige Geräte geprägt, wobei jede Interaktion Daten der Nutzenden sammelt. Dabei überblicken Verbraucher:innen nur selten, was die Unternehmen über sie wissen und wie die gesammelten Daten von den dahinterstehenden Unternehmen genutzt werden. Mit dem Data Act sollen Verbraucher:innen nun transparenter nachvollziehen und kontrollieren können, welche Daten sie erzeugen, was davon gespeichert und weiterverwendet wird. Unrechtmäßige Datenübermittlungen werden damit beendet. Gut für die Verbraucher:innen ist außerdem, dass der Data Act neue Vorschriften für einen einfacheren Anbieterwechsel (Interoperabilität) schafft. 

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld