©Nils Leon Brauer

Tabea Rößner zur Verkleinerung des Bundestags

„Wir haben als Grüne in den vergangenen Jahren mehrere Vorschläge für eine Wahlrechtsreform gemacht, denn ein mögliches Anwachsen des Parlaments auf bis zu 900 Abgeordnete kostet nicht nur viel Geld, sondern gefährdet auch die Arbeitsfähigkeit und damit die Demokratie. Daher freue ich mich, dass die so überfällige Wahlrechtsreform nun endlich kommt. Damit räumen wir ein weiteres großes Versäumnis der Vorgängerregierung aus.

Ein so überdimensioniertes und kostenintensives Parlament ist den Bürgerinnen und Bürgern auch nicht mehr vermittelbar. Es ist daher ein wichtiges Signal, dass der Bundestag in der Lage ist, Entscheidungen zum Nachteil aller Fraktionen und von uns als Abgeordnete zu treffen.

Durch Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate wird der Bundestag auf seine ursprüngliche Größe zurückgefahren, und durch die Hauptstimme wird das Verhältniswahlrecht gestärkt. Dass die Zweitstimme zur Hauptstimme wird, ist daher eine sinnvolle und wichtige Neuerung. Denn viele Menschen kennen den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme nicht ausreichend, um ihren Wahlwunsch auch richtig umzusetzen. Die Begrenzung auf 598 Abgeordnete im Gesetzentwurf könnte allerdings in wenigen Einzelfällen dazu führen, dass Wahlkreise nicht durch eine:n Abgeordneten vertreten sein könnten. Dies werden wir im parlamentarischen Verfahren genauer betrachten.“

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