Bildbeschreibung: auseinandergebautes Smartphone bei der Reparatur ©Canva

Der Reparierbarkeitsindex kommt

Anlässlich der Einigung der EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten auf die Einführung eines europaweiten Reparierbarkeitsindex erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz:

Der Reparierbarkeitsindex ist eine wichtige Leitplanke auf dem Weg zu höheren Reparaturquoten und dem Recht auf Reparatur. Verbraucherinnen und Verbraucher können so auf einem Blick erkennen, wie gut Geräte reparierbar und wie langlebig sie sind. Mit dem Beschluss zur Einführung des Reparierbarkeitsindex haben Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig eine verlässliche Orientierung bei der Kaufentscheidung – das ist richtig und gut! Außerdem ist es ein Anreiz für die Hersteller, ihre Produkte nachhaltiger zu gestalten und so die Umwelt und Ressourcen zu schützen. Dieser Schritt geht nun konsequent Hand in Hand mit den kürzlich geeinten Ökodesign-Anforderungen für Handys und Tablets.

Vollständig zufrieden bin ich jedoch noch nicht. In der Position der Mitgliedsstaaten fehlen die verpflichtenden Angaben zu Ersatzteilpreisen. Der Index nützt nicht viel, wenn das Produkt theoretisch zu reparieren ist, aber die Ersatzteil- und Reparaturkosten am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer Reparatur zurückschrecken lassen. Damit wird das Reparieren zu keiner echten Alternative zum Neukauf. Das muss dringend nachgebessert werden.

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