Statement zur Verschiebung der Vorgaben zu Green Claims auf EU-Ebene

Anlässlich der Veröffentlichung des Zweiten Kreislaufwirtschaftspakets und der Verschiebung der Vorgaben zu Green Claims von der EU-Kommission erklärt Tabea Rößner, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags:

Aufgeschoben ist hoffentlich nicht aufgehoben. Kürzlich wurde schon das Recht auf Reparatur auf EU-Ebene vertagt, jetzt auch die Regelungen zu Green Claims. Dabei betreiben Unternehmen mit seltsamen Labeln und nicht nachvollziehbaren Umweltaussagen zu ihren Produkten Greenwashing und täuschen so Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist nicht akzeptabel.
Wir können uns das Schneckentempo bei wichtigen EU-Gesetzesinitiativen zur Stärkung von nachhaltigem Konsums nicht mehr leisten. Dafür bedroht uns die Klimakrise zusehends. Ich appelliere an die EU-KOM, beim Verbot von Greenwashing und der Einführung des Rechts auf Reparatur dringend zu handeln und ihre Ankündigungen noch in dieser Wahlperiode umzusetzen. Die Zeit drängt, und wir brauchen auch aus nationaler Sicht die Gesetzgebungen jetzt!

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