Statement zur Hasskriminalität im Netz

Anlässlich der Diskussion über die Bekämpfung von Hasskriminalität und den tragischen Tod der österreichischen Ärztin erklärt Tabea Rößner, Ausschussvorsitzende des Digitalausschusses im deutschen Bundestag: 

„Der Selbstmord der österreichischen Ärztin nach offenbar systematischen Angriffen im Netz durch Impfgegner ist ein tragischer Fall, der mich tief betroffen macht. Die hoch emotionalisierte Diskussion über die Impfpflicht muss unbedingt sachlich und ohne Verunglimpfung oder Verfolgung von Personen geführt werden.

Die Hasskriminalität im Netz ist vom Gesetzgeber als ein sehr ernstzunehmendes Problem erkannt und adressiert worden. Hier in Deutschland ist das vor 5 Jahren mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz geschehen, das die Verantwortlichkeiten von Plattformbetreibern in Bezug auf Posts verschärft hat, die bestimmte Straftatbestände erfüllen. Und in diesem Jahr wird auf europäischer Ebene der Digital Services Act in Kraft treten, der sich ebenfalls des Problems annimmt. Im Übrigen gilt auch das Strafrecht im Netz. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Hasskriminalität und einer Inpflichtnahme der Plattformen sind also vorhanden. Es ist daher vor allem eine Frage der Durchsetzung dieser Regelungen durch Aufsichts-, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.
In Deutschland gibt es bereits seit einiger Zeit Ansätze der Zusammenarbeit von (Schwerpunkt-)Staatsanwaltschaften und Landesmedienanstalten zur Bekämpfung von Hasskriminalität wie die Initiativen „Verfolgen und Löschen“. Auch im Zuge des DSA wird es effektive Aufsichtsstrukturen bedürfen. Die Diskussion darüber ist in vollem Gange.
Bei alledem muss das Ziel sein, dass in der digitalen Welt die selben Regeln des zivilen Umgangs gelten und durchgesetzt werden wie in der analogen.“

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