Statement zu den Billigstromanbietern und den steigenden Energiepreisen

Im Handelsblatt konnte ich klarmachen, welche Meinung ich im Bereich des Verbraucherschutzes angesichts der steigenden Energiepreise vertrete:

Für die steigenden Energiepreise sind verschiedene Faktoren verantwortlich, unter anderem die Coronapandemie und Auswirkungen des Klimawandels. Daher müssen wir uns genau anschauen, wo konkreter Handlungs- bzw. Regulierungsbedarf gegenüber Billig-Stromanbietern besteht.

Für die enormen Preissteigerungen ist vor allem die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verantwortlich. Die Nachfrage nach Rohstoffen im Weltmarkt lässt die Strompreise steigen. Inwieweit das jeweilige Beschaffungsmodell der Stromunternehmen in unlauterer Weise die Preise für Verbraucher:innen ansteigen lassen bzw. zu Vertragskündigungen führt, ist einer Einzelfallbetrachtung zu unterziehen und im Kern ein Problem der Rechtsdurchsetzung. Daher rate ich allen Betroffenen, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Im Zweifel rechtfertigt der Preisanstieg nicht die sofortige Kündigung.  Insbesondere dann, wenn das jeweilige Unternehmen sich schlicht verkalkuliert hat und nicht genug Strom eingekauft hat. In solchen Fällen ist eine Kündigung zu Lasten der Verbraucher:innen nicht hinzunehmen. Ich halte es auch grundsätzlich  für falsch, voreilig die Grundversorger an den Pranger zu stellen. Diese müssen schließlich auch schauen, wie sie die neuen Kund:innen auffangen können und dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Kurzfristig schafft die Bundesregierung Abhilfe für die Verbraucher:innen durch eine weitere Senkung der EEG-Umlage und die geplante Erhöhung des Heizungszuschusses beim Wohngeld. Damit werden viele Betroffenen spürbar entlastet.

Klar ist auch, dass die Klimaschutzmaßnahmen nicht der preistreibende Faktor sind und wir mittelfristig nur dann günstigere Strompreise bekommen, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben wird. Denn Sonne und Wind schreiben keine Rechnung.

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