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Ein guter Tag für Demokratie und Rundfunkfreiheit

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucher- und Netzpolitik:

Das ist ein sehr guter Tag für die Demokratie und die Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht sichert die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, indem es den Artikel 1 des nicht zustande gekommenen Medienänderungsstaatsvertrags ab 20. Juli 2021 in Kraft setzt, und bekräftigt damit auch die Staatsferne der Rundfunkanstalten. Gleichzeitig gesteht das Bundesverfassungsgericht den Sendern Kompensationsansprüche zu, die im Rahmen einer anstehenden Neuregelung des Beitrags zu berücksichtigen sind.

Für die CDU in Sachsen-Anhalt ist der Beschluss eine schallende Ohrfeige. Bemerkenswert ist die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Land allein durch Nichtzustimmung aus der solidarischen Gemeinschaft der Länder nicht ausscheren darf.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Beschluss die Finanzierung gestärkt hat, muss es jetzt dringend um die eigentliche medienpolitische Aufgabe – die Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – gehen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Beschluss auch die Entwicklungsmöglichkeiten und Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen in der veränderten Medienwelt betont. Eine Reform ist daher dringend erforderlich. Dafür benötigen wir eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk für den freiheitlichen Meinungsbildungsprozess im Digitalen leisten muss. Flankiert werden sollte die Debatte von einer Sachverständigen-Kommission. Das bedeutet auch, Altangebote auf den Prüfstand zu stellen. Die Länderchefs haben sich dieser Aufgabe bisher verweigert. Eine breite Debatte über den zukünftigen Auftrag muss gerade auch in den Länderparlamenten geführt werden. Sie darf aber keinesfalls mit der Finanzierungsfrage vermischt werden. Denn die Finanzierung folgt dem Auftrag. Und um den muss es jetzt gehen.

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