Rede zur Langlebigkeit von digitalen Produkten am 26.03.2021

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

„Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen bei hochwertigen Produkten zu recht erwarten, dass diese langfristig nutzbar sind.“ Das sagte Verbraucherschutzministerin Lambrecht kürzlich in einem Interview. Dem kann ich mich voll und ganz anschließen.

Ich frage mich aber: Warum haben Sie die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie dann nicht für eine längere Gewähr­leistungs­frist genutzt? Die könnte genau das bewirken: dass Produkte länger nutzbar sind. Sie könnte ein wirkungsvoller Hebel sein, damit Hersteller langlebige und reparierbare Produkte entwickeln.

Die EU-Richtlinie lässt hier bewusst einen Umsetzungs­spielraum. Was aber macht die Bundesregierung? Sie setzt wieder einmal nur das Nötigste um. Welch‘ Armutszeugnis! Wir sollten diese nationalen Spielräume doch nutzen – für einen besseren und nachhaltigen Verbraucherschutz!

Fakt ist: Der Berg an Elektroschrott wächst und wächst, allein in Deutschland um rund 20 Kilo pro Kopf jährlich. Dabei ist es ein Ärgernis für die Verbraucher:innen, wenn Elektrogeräte schon nach kurzer Zeit kaputt sind.

Die zweijährige Gewährleistungsdauer ist – insbesondere für langlebige Waren – viel zu kurz! Wir alle wissen, dass eine gute Waschmaschine locker 10, 20 Jahre durchhält. Die Realität sieht anders aus: Geräte, die möglichst billig produziert sind, machen viel zu früh schlapp. Warum? 

Weil die kurze Gewährleistungsdauer Fehlanreize setzt. Wir Grüne fordern daher eine Gewährleistung von 4 Jahren und für langlebige Produkte noch darüber hinaus.

Mindestens genauso wichtig ist die Beweislastumkehr, damit die Gewährleistungsrechte in der Praxis tatsächlich greifen. Laut EU-Richtlinie wäre eine Anhebung auf 2 Jahre möglich. Ich fordere Sie auf: Machen Sie es wie Frankreich und verlängern Sie die Beweislastumkehr auf 2 Jahre!

Darüber hinaus sollten Hersteller angeben, wie lang die Lebensdauer ihrer Produkte ist. Sie könnten auch eine kurze angeben. Dann wüssten aber Verbraucher:innen schon beim Kauf, woran sie sind. Und der Wettbewerb um langlebige Produkte würde angeregt.

Nur so werden wir die Entwicklung und Herstellung von nachhaltigen Produkten befördern. Weg von der Wegwerf-Gesellschaft hin zu reparaturfähigen und leistungsstarken Geräten – das ist der richtige Ansatz, meine Damen und Herren!

Noch ein Wort zur Updatepflicht: Gut, dass sie kommt. Damit sie funktioniert, sollte sie aber nicht nur gegenüber den Verkäufern gelten, sondern auch gegenüber den Herstellern. Gerade diese haben doch das notwendige Know-How, um Software-Updates zu entwickeln und bereitzustellen.

Mein Fazit: Sie lassen eine weitere Chance für langlebige Produkte und nachhaltigen Konsum verstreichen. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen!

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