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Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie: Chance verpasst für längere Gewährleistungsfristen

Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der europäischen Warenkauf-Richtlinie erkläre ich:

Längere Gewährleistungsfristen können entscheidend dazu beitragen, dass Geräte eine längere Lebensdauer haben und unser Berg an Elektroschrott schrumpft. Doch die Bundesregierung hat die Chance für längere Gewährleistungsfristen nicht genutzt, sondern erfüllt mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie lediglich die Mindestvorgaben. So soll es bei den jetzigen zwei Jahren Gewährleistungsfrist bleiben, obwohl diese insbesondere für langlebige Produkte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke viel zu kurz ist.

Wir fordern stattdessen, die nationalen Gestaltungsspielräume für längere Gewährleistungsfristen auszunutzen und die Gewährleistungsfrist auf mindestens vier Jahre, für langlebige Produkte darüber hinaus, zu verlängern. Auch bei der Zeitdauer, während der die Beweislast für einen Defekt bei den Herstellern liegt und nicht bei den Verbraucher*innen, bleibt die Bundesregierung bei den Mindestanforderungen der EU und nutzt nicht die Möglichkeit, diese auf zwei Jahre zu verlängern. Die Bundesregierung hat kein Konzept, Anreize für langlebige Produkte zu schaffen, um Verbraucher*innen den Ärger mit frühem Verschleiß zu ersparen und die Verschwendung von Ressourcen zu stoppen.

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