Faire Verbraucherverträge: Salbungsvolle Worte, wenig Substanz

Zu dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz- und Netzpolitik:

Seit eineinhalb Jahren hat das Verbraucherschutzministerium vollmundig das Gesetz für faire Verbraucherverträge angekündigt. Nach langem Gezerre mit dem Bundeswirtschaftsministerium ist von Fairness und verbessertem Verbraucherschutz nicht viel übrig geblieben. Bei den zwei wichtigsten Vorhaben – den zu langen Vertragslaufzeiten und telefonisch untergeschobenen Verträgen – wird das Gesetz kaum Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringen. Die gesetzlich erlaubte maximale Vertragslaufzeit für Handys, Streamingdienste oder Zeitungs-Abos wird weiterhin zwei Jahre betragen. Die damit angeblich verbundenen Preisvorteile und Treuerabatte sind pure Augenwischerei. Im Gegenteil verhindern die langen Laufzeiten einen effektiven Wettbewerb gerade im von wenigen marktmächtigen Unternehmen geprägten Telekommunikationssektor zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Länder wie Dänemark und Belgien haben schon bewiesen, dass kürzere Laufzeiten den Markt beleben und zu günstigeren und flexibleren Vertragsmodellen führen. Dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern nun neben den Zweijahresverträgen auch Einjahresverträge angeboten werden sollen, ist eine Farce. Diese Regel gibt es für Telefonverträge bereits und wird in der Praxis nichts ändern. Hier haben sich eindeutig die Interessen der Wirtschaftslobby durchgesetzt, die weiterhin auf lange Vertragszeiten setzen und kurze Verträge weiterhin möglichst unattraktiv gestalten werden.

Am Telefon können weiter munter Verträge aufgeschwatzt werden. Die nur auf Strom- und Gaslieferverträge beschränkte erforderliche Bestätigungspflicht ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn schon beim letzten Versuch, telefonisch untergeschobene Verträge zu verhindern, hat eine Branchenlösung dazu geführt, dass sich das Problem auf andere Branchen verlagert. Wir Grüne fordern daher schon lange eine schriftliche Bestätigung für alle am Telefon angebahnten Verträge.

Als weitere Verbesserung für den elektronischen Geschäftsverkehr haben wir Grüne einen elektronischen Kündigungsbutton vorgeschlagen. So schnell wie man online einen Vertrag abschließen kann, so einfach sollte man ihn auch wieder kündigen können. Stattdessen machen Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Vertragskündigungsprozess so schwer wie möglich. Noch im März signalisierte die Bundesregierung, dass sie sich gut vorstellen könne, diese Verbesserung in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Aber auch hier blieb von wohlfeilen Versprechungen am Ende nichts übrig. Wirksamer Verbraucherschutz scheint nicht im Interesse dieser Bundesregierung zu liegen.

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