Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist verfassungswidrig

Gut gemeint ist mal wieder nicht gut gemacht: Das so wichtige Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das darauf abzielt, Hass und Hetze im Internet effektiv einzudämmen, ist in Teilen verfassungswidrig. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) vom 27. Mai 2020 – 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618 (Bestandsdatenauskunft) wirkt sich auch auf dieses Gesetz aus. Das BVerfG hat darin u.a. entscheiden, dass § 113 Telekommunikationsgesetz (TKG), § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) sowie weitere fachgesetzliche Normen gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 GG verstoßen. Zu der Einschätzung, dass die getroffenen Feststellungen des BVerfG auf das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität zu übertragen sind, kommen sowohl ein von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Prof. Dr. Matthias Bäcker (Universität Mainz) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten als auch eine aktuelle Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 

Besonders problematisch stellt sich die im Gesetz geregelte umfassende Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle sowie damit verbundene Neuregelungen im Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG), im Telemediengesetz (TMG) und der Strafprozessordnung (StPO) dar. Wir Grüne im Bundestag hatten diese Gefahr bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt und daher einen eigenen Änderungsantrag „Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen“ vorgelegt und insbesondere mit unserer Forderung nach einem „Zwei-Stufen-Verfahren“ ein deutlich milderes Mittel vorgeschlagen. Leider hat die Bundesregierung wie so oft unseren Antrag ignoriert.

Meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert daher die Bundesregierung auf, das Gesetz unverzüglich anzupassen, um dessen Verfassungskonformität herzustellen. Ansonsten wäre das Ziel, Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz wirksam zu bekämpfen, erheblich und längerfristig in Gefahr.

(Foto von Dan Edge auf Unsplash)

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