Kein Krisenmanagement auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher

Zum Stand der Ticketkostenerstattungen der Lufthansa erklären Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz:

Die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen muss auch in Krisenzeiten gewährleistet bleiben. Es kann nicht sein, dass die Lufthansa trotz Milliarden-Hilfspaket von der Bundesregierung ihren Kundinnen und Kunden gegenüber immer noch offene Rechnungen hat. Airlines sind nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet, einen ausgefallenen Flug innerhalb von sieben Tagen zu erstatten. Dass die Lufthansa dieser Pflicht über Monate nicht nachkommt, ist ein Unding. Verbraucherschutz darf nicht nach Kassenlage stattfinden, sondern muss jederzeit gewährleistet sein.

Die Bundesregierung muss den Konzern endlich klipp und klar in die Verantwortung nehmen. Dass die Airline auch nach der massiven staatlichen Finanzhilfe es bis zum heutigen Tage immer noch nicht geschafft hat, die millionenfach offenen Beträge zu erstatten, ist nur schwer nachvollziehbar und nicht mehr tolerierbar. Die Kundinnen und Kunden brauchen sofort ihr Geld zurück. Auch sie sind von der Corona-Krise betroffen und müssen sich überlegen, wie sie diese schwierige Situation bewältigen. Da kann am Ende jeder schnell zurückgezahlte Euro wichtig sein.

Das Luftfahrtbundesamt als nationale Durchsetzungsstelle hätte bereits viel früher auf die Einhaltung geltenden Rechts drängen müssen. Insofern wird man nach dieser Krise auch Strukturen und Arbeitsweise des Luftfahrtbundesamtes im Hinblick auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten in den Blick nehmen müssen.

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