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Strukturelle Ignoranz der Bundesregierung gegenüber Freiheitsrechten im Digitalen Zeitalter bestätigt

Zum heutigen BVerfG-Urteil zum staatlichen Zugriff auf Bestandsdaten erklären Dr. Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine weitere dramatische Niederlage für die Bundesregierung, denn es wurde erneut bestätigt, dass die derzeitigen staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr die Rechte der Inhaberinnen und Inhaber verletzen. Das Urteil ist kein Einzelfall, sondern nur ein weiteres Glied in einer Kette von gerichtlichen Niederlagen für die Bundesregierung, die sogar seit dem Richterspruch 2012 einfach nicht dazu gelernt hat.

Wir brauchen vor allem im Sicherheitsbereich verfassungskonforme Gesetze, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis wahren. Das heutige Urteil war mit Ansage. Die Bundesregierung macht immer wieder die gleichen Fehler und ignoriert alle Warnhinweise von Sachverständigen in Anhörungen und Fachleuten in der öffentlichen Debatte bezüglich der Verfassungswidrigkeit ihrer Gesetze. Besonders beschämend ist es, dass es immer wieder Aktivistinnen und Aktivisten aus der Zivilgesellschaft sind, die die Einhaltung der Grundrechte vor dem Verfassungsgericht erstreiten müssen – oftmals ehrenamtlich und in ihrer Freizeit.

Die Bundesregierung muss ihrem Schutzauftrag nachkommen, endlich den Grundrechtsschutz im Digitalen Zeitalter ernst nehmen und das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen umfassend überarbeiten.“

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